Die Schenken Heinrich von Schmalegg, die Brüder Konrad von Winterstetten und Hermann von Otterswang sowie Konrad von Hasenstein, Heinrich und Ortolf von Hasenweiler überlassen dem Kloster Salem zu ihrem und ihrer Vorfahren Seelenheil die Güter zu Diepolswiler mit aller Zubehör, welche Albert von Diepolswiler von ihnen zu Lehen besass und dem genannten Kloster zu seinem Seelenheil mit ihrer Zustimmung geschenkt hat.


Weil aber Burkhard von Hasenstein selig das Belehnungsrecht dieser Güter besass, geben die vorgenannten Ritter Heinrich der ältere Schenk, Konrad von Hasenstein, Marquard von Schellenberg und Ulrich von Königsegg als Vögte oder Pfleger des unmündigen Burkard, Sohn des vorgenannten Ritters Burkard selig, ebenfalls ihr Einverständnis. Die Zustimmung von Konrad von Winterstetten erfolgte am 11. Juni, von Ulrich von Königsegg am 12. Juni in Hasenweiler, jene von Hermann von Wolfegg am 16. Juni und die von Heinrich Schenk am 22. Juni. Nach Verzicht Alberts von Diepolswiler übertragen die oben Genannten die Güter an Salem.

______________

Original im Generallandesarchiv Karlsruhe Abteilung 4 Salem Konvolut 369 Ausland.