Die Verkäufer sollen rechte Gewähren sein nach Lehensrecht, ausgenommen Ital Erolczhain und seine Erben. Zur Sicherheit setzen sie den Käufern als Pfand ihre zwei Höfe zem Landolz, die Hans der Gruber baut, ihren Hof zum Ried, den der Hattenberger baut, und den Hof zu Aichstetten, bis sie das Verkaufte Jahr und Tag im Besitz haben.
______________
Original im Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 519 Kloster Weingarten Amt Ausnang n. 396.