Johann von Schellenberg und Verena, seine Hausfrau, tun kund, dass sie dem Heinrich Stappfer von Pfäffikon 270 Goldgulden schuldig sind, wofür sie ihm 25 Mut Kernen jährlichen Zins auf St. Martinstag aus ihrem Teil des Kelnhofes zu Bunkhoff und anderen dortigen Gütern, die laut Urkunde Pfand von der Herrschaft Österreich sind, verschreiben.


Es siegelt Johann von Schellenberg, auch für seine Ehefrau, die kein eigenes Siegel besitzt.

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Abschrift im Hauptstaatsarchiv Stuttgart im Kopialbuch H 14/15 n.246 Vorderösterreich von der Mitte des 15. Jahrhunderts fol. 40 a—41a.