Nämlich Burgstall, Kirchensatz, Vogtrecht, Gericht, Hubgeld und was Heinrich von Schellenberg von ihnen gehabt hat oder was sein Vater selig oder sein Bruder Ulrich von Schellenberg daselbst zu Ummendorf zu Lehen gehabt haben von ihnen oder ihren Vorfahren. Verkaufte oder versetzte Güter, die Lehen gewesen sind, sollen nun Lehen von Heinrich von Schellenberg und seinen Erben sein. Zu besserer Sicherheit siegeln neben den Ausstellern Friedrich von Wartenberg ihr Oheim und Wilhelm von Prassberg, die beide diesen Verkauf vereinbart haben.
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Vidimus im Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 481 Kloster Ochsenhausen n. 1185, vom 11. Oktober 1377 durch den Offizial der Kurie in Konstanz, bestätigt vom Notar Johannes Binder von Schaffhausen am 12. Oktober 1377.