Als Bürgen stellt er seinen Schwager Schwigger den Alten von Mindelberg, Ritter, Burkard von Ellerbach den Jüngeren, Ritter, Ulrich und Marquard von Schellenberg, seine Söhne, und Berchtold den Pfaffen von Isenburg; wenn ein Bürge stirbt, soll innerhalb eines Monats ein neuer gesetzt werden. Geschieht das nicht, dann haben die anderen bei Mahnung in den Reichsstädten Geiselschaft zu leisten.
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Original im Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 481 Kloster Ochsenhausen n. 1071.