Propst Konrad und der Konvent des Klosters St. Luzi in Chur übergeben dem Abt und Konvent des Klosters Weissenau bei Ravensburg drei Eigenleute samt Verwandten und tauschen mit Weissenau alle Leute, die vom Bodensee bis zur Donau sesshaft sind, gegen alle Leute, die Weissenau in Churrätien hat. Dabei erläutern Propst und Konvent von St. Luzi ihr Rechte an ihren Eigenleuten, die oberhalb von Feldkirch (also auch in Liechtenstein) anders sind als unterhalb.


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Original im Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 523 Kloster Weissenau n. 3076.