Er bekennt, dass seine Forderung nicht redlich und berechtigt war; er habe, weil ihm bessere Kenntnis fehlte, das Kloster geschädigt und bedrängt, ohne dessen Schuld. Diese Erklärung wird von seinem Herrn Graf Hugo von Werdenberg, auf seine Bitte auch von Marquard von Schellenberg, dem Landvogt von Oberschwaben, und von ihm selbst besiegelt. Zeugen sind Herr Konrad von St. Christina, Heinrice Götfrid, Heinrich im Stainhuse, Wilhalm Humpis, Johann der Heller, Konrad Sälzli, Humpis des Ammanns Sohn, Wem Götfrid, Frick Holbain, Fritel Berhtolt von Laimnau und Herman Regenolt.
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Original im Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 523 Kloster Weissenau n. 3164.