König Albrecht befiehlt den Brüdern Ulrich und Marquard von Schellenberg, da Abt und Konvent des Klosters Weissenau in ihrer Machtlosigkeit seines besonderen Schutzes bedürfen, sie in ihren Besitzungen zu Eisenbach und Amtzell gegen verbrecherische Angriffe jeder Art zu schützen.


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Original im Hauptstaatsarchiv Stuttgart H 51 Kaiserselekt n. 160.