Den Rest der Schuld verspricht er in 3 gleichen Teilen auf Martini 1298 (November 11), St. Walpurg 1299 (Mai 1) und Martini 1300 zu bezahlen. Dies verbürgt er mit Heinrich dem Schreiber von Kapelle und dem Mosritter von Ittendorf und mit Blödetin. Erfolgt die Zahlung nicht zu den rechten Terminen, dann soll er oder ein anderer Mann an seiner Statt in einem öffentlichen Weinhaus zu Ravensburg bis zur völligen Bezahlung Leistung vollziehen. Stirbt einer der Bürgen, so soll er in 14 Tagen einen anderen stellen; tut er das nicht, so soll Frau Mechthild oder ihre Erben zwei Mann als Geisel einlegen, bis es geschieht.
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Original im Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 458 Kloster Hofen n. 559.