H. genannt Rufus von Fenken erneuert mit Zustimmung seines Herrn, des Grafen Hugo von Montfort, dem Kloster Weingarten die Schenkung seines Hofes Fochenhüser bei Waldburg, den er mit seiner verstorbenen Frau Adelheid lange als Zinslehen von dem Kloster innegehabt hat.


Er behält sich die Nutzniessung auf Lebenszeit vor und bestimmt, dass nach seinem Tod der Hof in das Sakristeiamt des Klosters gehören und der Mesner von den Einkünften ein ewiges Licht in der Marienkapelle daselbst unterhalten, den Rest zu ähnlichen Zwecken verwenden solle. Um seiner Schulden willen verpfändet er den Nutzgenuss des Hofes an das Kloster um 8 Pfund Konstanzer Pfennige, die ihm der Schatzmeister ausbezahlt hat, bestimmt aber, falls er vor Befriedigung des Klosters stirbt, dass seine Erben zu keinerlei Zahlung angehalten werden dürfen. Die Frau des Ausstellers, Tochter des Schmieds Beser, verzichtet auf alle Einsprache und bekennt, dass ihr der Hof weder als Morgengabe noch als Widerlegung zugewiesen sei. Es siegeln Graf Hugo von Montfort, Ritter Marquard von Schellenberg und die Stadt Ravensburg.

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Original im Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 515 Kloster Weingarten n. 1277.