Graf Wilhelm von Montfort, Herr zu Tettnang, erklärt betreffs des Eschnerberges und der Burgen Alt- und Neuschellenberg samt Zubehör, die er unter Vorbehalt des Rückkaufes von seinem Schwiegervater Albrecht von Werdenberg von Bludenz gekauft hat, dass dieser sein Rückkaufrecht als gesetzliche Mitgift seinen Töchtern Katharina und Margaretha Gräfin von Sax mit Wilhelms Zustimmung übergeben hat.


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Vidimus im Hauptstaatsarchiv München Montfort n. 83 vom 3. Februar 1427 durch Jos Amman, den freien Landrichter zu Rankweil in Müsinen auf Antrag des "wolgeborn vnd Edel fryg herre Junkher wolfhart von Pranndes".