Graf Wilhelm von Montfort, Herr zu Tettnang, der die beiden Burgen Schellenberg samt Zubehör am Eschnerberg von Graf Albrecht von Werdenberg-Heiligenberg, Herr zu Bludenz (seinem Schwiegervater) und dessen Sohn Hans (seinem Schwager) um 2400 Pfund Heller und 2000 rheinische Gulden, alles Konstanzer Währung, gekauft hat, gestattet den Verkäufern das Wiederkaufsrecht um die gleiche Summe, vereinbart sich über den Nutzen des Wiederkaufsjahres und die Entschädigung für das Auslösen ehemals verpfändeter Güter.
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Vidimus im Hauptstaatsarchiv München Montfort n. 83 vom 3. Februar 1427 durch Jos Amman, freiern Landrichter zu Rankweil in Müsinen, auf Antrag des "wohlgeborn vnd Edel fryg herre Junkher wolfhart von Pranndes".
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