Der Kaufpreis beträgt neun Pfund Haller unter der Bedingung, dass er und seine Erben zwischen Martini und Lichtmess als Hubgeld ein Malter Haber, drei Viertel Kernen, ein Schaf, 4 Schilling Pfennig, zwei Zinshühner und ein Fasnachthuhn erhalten. Wird das Hubgeld zu Lichtmess nicht entrichtet, dann fällt das Eigentumsrecht an Bentz zurück, ebenso wenn die Inhaber, Frau oder Mann, von ihm weichen würden.
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Original im Hauptstaatsarchiv München, Kempten Reichsstadt, Fasc. 17 n. 81.