Wird der Zins an diesen beiden Tagen nicht entrichtet, dann sollen Haus und Hofstatt an die beiden Chorfrauen von Triesen fallen. Güderscher hat vom Zins die allgemeine Steuer der Lindauer Bürger zu tragen.
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Original im Hauptstaatsarchiv München, Lindau Reichsstadt Urkunde n. 78.