Ritter Walther, genannt Marschall von Montfort, gibt zu seinem Seelenheil an das Johanniterspital und dessen Brüder zu Feldkirch das Eigentumsrecht an den Blatianisgütern.


Er macht zur Bedingung, dass der Ordensbruder Hermann mit seinen drei Genossen (frühere Fassung: der Ordensbruder Lübrand mit seinen Genossen Hermann, Konrad und Hermann) diesen Besitz vom Ordenshause in Feldkirch zu Lehen innehaben soll, wobei sie jährlich dem Johanniterspital zum Zeichen der Abhängigkeit ein halbes Pfund Wachs liefern sollen, dem Marschall jährlich sechzehn Schilling Konstanzer Währung zu zahlen verpflichtet sind, es sei denn, der Marschall verzichtet darauf. Nach seinem Tode sind diese Brüder von dem Geldzins frei, müssen jedoch den doppelten Wachszins von einem Pfund leisten. Weiters wird (nach späterer Fassung) über den Nutzgenuss der Güter und deren Heimfall an das Johanniterhaus sowie über die Seelsorge für diese Brüder bestimmt. Sollten die Brüder durch schlechte Witterung oder das Wüten von Kriegen oder durch andere Ursachen in solche Armut geraten, dass sie dem Marschall den Zins nicht mehr bezahlen könnten oder wollten, soll der Besitz völlig an die Spitaler übergehen und von ihnen dem Marschall verzinst werden. Diese sollen (frühere Fassung) auch dann an die Stelle der Brüder treten, wenn diese unter irgendeinem Zwang genötigt wären, aus eigenem Antrieb anderswohin zu gehen. Es sind folgende Siegel angekündigt: der Grafen Hugo und Hartmann von Werdenberg, des Bruders Heinrich von Toggenburg, Spitalmeisters in Bubikon, (des Spitalmeisters Bruder Heinrich nach früherer Fassung) und des Marschalls Walther.

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Zwei Originale im Hauptstaatsarchiv München, Johanniterurkunden Feldkirch n. 7656 und Klosterurkunden Weingarten n. 3.