Bischof Hartmann von Chur stellt die Grafen von Sargans sicher für eine Bürgschaft von 24 Mark Jahreszins, die sie für ihn gegen seine Halbbrüder Wolfhart und Ulrich Thüring von Brandis übernommen haben. Falls Hartmann die Feste Vaduz nicht von denen von Brandis löst und letztere die Einlösung denen von Sargans nicht gestatten wollen, bevor ihnen jene 24. Mark ausbezahlt sind, so sollen Hartmanns Erben und die Churer Kirche unverzüglich für die Zahlung der 2000 Gulden an die von Brandis sorgen, damit die von Sargans dadurch keinen Schaden haben.


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Abschrift in der Stiftsbibliothek St. Gallen. Cod. 629, S. 318.