Graf Rudolf von Sulz und die beigegebenen Schiedleute verweisen Graf Heinrich von Montfort, Herr zu Tettnang einerseits und die Brüder Eglin und Marquard von Schellenberg andererseits wegen eines Streits um ein Gut zu Wasserburg und den Hof zu Hegi an Abt Kuno von St. Gallen als den Lehensherrn des Gutes.
______________
Abschrift (B1) im Stiftsarchiv St. Gallen, Rubrik XIII, fasc. 3 (wenig später).
|
|
|