Auf Ansuchen der Grafen Hartmann und Heinrich von Vaduz erklärt König Wenzel, dass die Grafschaft Vaduz und ihre übrigen Herrschaften Reichslehen sind und dass er sie ihnen nach Ordnung des römischen Reiches weiter verleiht.
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Abschrift in der Stiftsbibliothek St. Gallen, Cod. 629.
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