Der Stadtammann von Ravensburg beurkundet, dass 23 Bauern aus Wasserburg gegen Diepolt von Eichelberg klagten, weil er sie für eine Schuld des Rudolf von Ebersberg gepfändet habe, ohne dass sie wüssten warum. Sie bitten einen älteren Brief (vom 13. Feb. 1363) zu verhören, aus dem sich ergebe, dass sie nie Eigenleute des Marquard von Schellenberg waren und nun also auch keine solchen von Rudolf von Ebersberg seien. Das Gericht spricht sie ledig.
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Abschrift (B) im Stiftsarchiv St. Gallen N. 3. Q. 17, fol. 41' — 42. Inseriert in Original-Spruchbrief vom 13. April 1461.
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