König Heinrich bestätigt die Privilegien der Kirche St. Luzi zu Chur, so Freiheit, Besitz und Exemption von Kastvogtei, Prekarienlasten, Zöllen und Steuern und erlaubt seinen Dienstleuten an besagte Kirche Schenkungen zu machen.


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Original im Bischöflichen Archiv Chur