Papst Hadrian IV. nimmt das Kloster St. Luzi in Chur, unter Propst Vigilius, in St. Peters und seinen Schutz und sichert dessen gegenwärtige und zukünftige Besitzungen, gewährt ihm Zehntfreiheit von allem Neubruchland, das es selbst bearbeitet oder bearbeiten lässt, zu seinem und seines Viehes Unterhalt, und gibt ihm noch andere Rechte.
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Original im Bischöflichen Archiv Chur.
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