Der Weingarten wird genannt der Blasenberger und ist vor der hohen Illbrugg gelegen. Der Wein soll geliefert jährlich zur Weinlesezeit („Wimnot“) im Torkel ohne Sonderung weder des „ergsten noch des besten" werden. Sollte eines Jahres nicht soviel Wein wachsen, dass die sechs Saum gereicht werden können, dann soll für jeden Saum ein Pfund Konstanzer Münze gezahlt werden. Wird diese Zuwendung einmal versäumt, dann soll der Weingarten als zinsfällig an Stams fallen. Dafür soll in Stams alljährlich in den nächsten acht Tagen nach dem Fest St. Johannes zur Sonnwende der ganze Konvent ein Amt singen, solange Graf Rudolf am Leben ist; nach seinem Tod soll seine Jahrzeit jeweils an seinem Todestag vom ganzen Konvent nach Ordensgewohnheit begangen werden. Zu besserer Sicherheit und zum Zeugnis bittet Rudolf seinen Schwestersohn Graf Heinrich von Werdenberg von Sargans mitzusiegeln, was dieser auch tut.
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Original im Stiftsarchiv Stams D.I. n. 1.