Bischof Hartmann von Chur, Domkapitel, Bürger und Landleute der Stadt und des Bistums Chur sowie Vogt Ulrich der Ältere und der Jüngere, Vogt Wilhelm und Vogt Ulrich der Jüngste, alle von Matsch erklären, dass sie sich wegen ihrer Streitigkeiten und Kämpfe auf Herzog Friedrich von Österreich und seine Räte als Schiedsrichter vereinbart haben.


Beide Parteien verpflichten sich, die weggenommenen Schlösser und Güter dem Herzog zu übergeben und ihm huldigen zu lassen, bis er den Schiedsspruch auf einer Tagung gefällt hat, die er bis nächsten Martinitag ansetzen soll. Die Entscheidung soll gelten, weitere Feindschaft aufgehoben sein.

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Original im Haus-, Hof- u. Staatsarchiv Wien.