Beide Parteien verpflichten sich, die weggenommenen Schlösser und Güter dem Herzog zu übergeben und ihm huldigen zu lassen, bis er den Schiedsspruch auf einer Tagung gefällt hat, die er bis nächsten Martinitag ansetzen soll. Die Entscheidung soll gelten, weitere Feindschaft aufgehoben sein.
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Original im Haus-, Hof- u. Staatsarchiv Wien.