Dafür erhält er 2400 Gulden und den Hinterbregenzerwald auf Lebenszeit, ausserdem das von ihm künftig eroberte, von Österreich abgefallene Land diesseits des Rheins ebenfalls auf Lebenszeit, ausgenommen das Gebiet des Grafen Albrecht von Bludenz. Sollte ihm der Sieg gelingen, dann soll die von den wieder Unterworfenen erhobene Vermögensabgabe zur einen Hälfte Wilhelm von Montfort und Bischof Hartmann von Chur, zur andern den Herzögen gehören. Dieses Bündnis soll nicht gegen den Römischen König Ruprecht, Bischof Hartmann von Chur, Graf Heinrich von Montfort-Tettnang und seine Söhne, Graf Hugo von Montfort-Bregenz, Graf Friedrich von Toggenburg, Graf Hugo und Graf Eberhard von Werdenberg, die Grafen von Sargans und alle Dienstleute Wilhelms gerichtet sein, ausser die Genannten bekriegten Österreich mutwillig. Auch nach dem Krieg soll Wilhelm nichts gegen Österreich unternehmen und mit den eroberten Gebieten dienstbar sein. Ein Separatfrieden der Herzöge mit den Appenzellern soll ausgeschlossen sein. Auf Bitte des Grafen wird die Urkunde auch mit den Siegeln Graf Heinrichs von Montfort, Graf Rudolfs, seines Sohnes, Graf Rudolfs von Hohenberg, Walthers von Klingen, Tölzer von Schellenberg und Marquard von Schellenberg bekräftigt.
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Original im Haus-, Hof- u. Staatsarchiv Wien.