Freiherr Wolfhart von Brandis erklärt, dass Bischof Hartmann von Chur ihm die Feste Blumenegg im Walgau mit Leuten und Gütern übergeben habe, wie er sie von ihm auf Lebenszeit geliehen bekommen hatte. Er gelobt für sich und seine Erben an Eides statt, wenn er Blumenegg auf was immer für eine Art an sich brächte, Hartmann den Nutzen von Weingärten, Steuern und anderem, was zu Blumenegg gehört, auf Lebenszeit überlassen wolle, doch so, dass auch er seiner Mühe und den Kosten entsprechend Anteil habe. Sollte er aber statt in Blumenegg anderswo Leute und Güter erzwingen oder durch freundliche Vereinbarung erhalten, dann wolle er dem Bischof davon auf Lebenszeit soviel Nutzen zukommen lassen, als er gewöhnlich von Blumenegg bezogen hat, ebenfalls gegen Entschädigung für Mühe und Kosten.


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Original im Haus-, Hof- u. Staatsarchiv Wien.