Da Heinrich von Schellenberg trotz des Urteils der Reichsstädte und wegen angeblicher Herrennot nach zweimaliger Vorladung nicht vor dem Gericht des Königs erschien und ein Brief Pfalzgraf Ludwigs des Inhalts, dass er „seinen Diener“ Heinrich von Schellenberg am Gerichtstag dringend gebraucht habe, als Entschuldigung abgelehnt wurde, Heinrich ausserdem ein Mandat des Königs, datiert Heidelberg, am hl. Pfingstabend 1403, das Kloster Kempten in seinen Wildbännen nicht zu beirren, ungeachtet liess, lautet der Spruch des Königs, dass Heinrich von Schellenberg bei der Ausübung der Jagd im Wildbann jedesmal straffällig sein soll.
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Gleichzeitige, nahezu vollständige Abschrift im Haus-, Hof- u. Staatsarchiv Wien im Reichsregister Band C fol. 162 b —164 a (alt fol. 148 a).