Bischof Hartmann von Chur übergibt Hans Benz Schwarzhans sein Eigentumsrecht am Grosszehnt zu Tosters, der diesem von Graf Rudolf von Montfort verpfändet worden war.


Das Rücklösungsrecht war von Rudolf erblich an Heinrich von Werdenberg zu Vaduz und von diesem an Bischof Hartmann gefallen.

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Regest im Landesregierungsarchiv Innsbruck im Schatzarchivrepertorium, Lib. 4, S. 577 aus dem 16. Jahrhundert.