Bischof Hartmann von Chur bestimmt im Streit über die Einkünfte der Kirche Naturns zwischen Prior und Konvent zu Schnals einerseits und ihrem Vikar Augustinus der Pfarre Naturns anderseits als Obmann eines Schiedsgerichtes den Abt Albert von Marienberg, der nun zusammen mit je zwei Vertretern beider Parteien einen Ausgleich findet.


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Auszug im Landesregierungsarchiv Innsbruck, Urbar des Klosters Schnals 1496-1499, Codex n. 2153 fol. 135.