Bischof Hartmann von Chur, Graf von Werdenberg-Sargans, verbietet nach Beratung mit seinen „fründ, Amptlüt vnd vnser lüten gemainlichen“, dass die Walliser in der Grafschaft Walgau von seinen eigenen Leuten daselbst Güter kaufen und gestattet dies nur im Falle grosser Not der Verkäufer. Die verkauften Güter sollen von den Wallisern wie bisher versteuert werden.


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Original im Vorarlberger Landesarchiv n. 4942 (Vogteiamt Bludenz).