Fürst Johann II. von Liechtenstein klagt gemäss einer Meldung aus Prag beim Ständigen Internationalen Gerichtshof in Den Haag gegen die Enteignung in der Tschechoslowakei


Zeitungsbericht, nicht gez. [1]

Prag, 26. Jänner 1926

Die Enteignung des Fürsten von Liechtenstein in der Tschechoslowakei.

Der regierende Fürst [Johann II.] von Liechtenstein, dessen grosser Grundbesitz in der Tschechoslowakei zum Teil der Beschlagnahme verfiel, hat Klage gegen diese Massnahmen beim Internationalen Gerichtshof im Haag eingebracht. Der Fürst stützt sich in seiner Klageschrift, welche die Zwangsmassnahmen des Bodenamtes gegen einen Ausländer anficht, auch auf seine Eigenschaft als souveränes Staatsoberhaupt.

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[1] Reichspost 27.1.1926 (LI LA SgZs 1926). - Liechtenstein war nicht Mitgliede des Ständigen Internationalen Gerichtshofs, aber klageberechtigt. Das hier erwähnte Verfahren ist im Liechtensteinischen Landesarchiv nicht dokumentiert.