Der liechtensteinische Geschäftsträger in Bern Emil Beck ersucht Bundesrat Felix Calonder, Chef des Eidgenössischen Politischen Departements, die Schweiz möge die Vertretung der liechtensteinischen Interessen in jenen Ländern übernehmen, wo Liechtenstein keine eigene Vertretung unterhält


Diplomatische Note von Dr. Emil Beck, Geschäftsträger der liechtensteinischen Gesandtschaft in Bern, an Bundesrat Felix Calonder[1]

Bern, 21. Oktober 1919

Unter Bezugnahme auf die Besprechung mit Herrn Minister [Charles] Lardy beehre ich mich, an Sie die höfliche Anfrage zu richten, ob der Schweizerische Bundesrat geneigt wäre, die Vertretung der liechtensteinischen Interessen in den Ländern zu übernehmen, wo das Fürstentum keine Vertretung hat, während die Schweiz eine solche besitzt. Abgesehen von der Schweiz, Deutschösterreich und der Tschechoslovakei, wo das Fürstentum Gesandtschaften unterhält, ist die Zahl der im Ausland lebenden Liechtensteiner sehr gering. Trotzdem legt die fürstliche Regierung grossen Wert darauf, dass auch in den ändern Ländern die Interessen des Fürstentums vertreten sind. Am liebsten wäre ihr nun, wenn sie dieselben dem Schutze der Schweiz anvertrauen dürfte, zu der sie und auch das liechtensteinische Volk das grösste Zutrauen haben. Ich empfehle daher diese Angelegenheit Ihrem Wohlwollen und bin für alles weitere jederzeit gerne zur Verfügung, wenn Sie dieser Frage näherzutreten geneigt sind. [2]

 

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[1] Wiedergabe nach der Edition in den Diplomatischen Dokumenten der Schweiz, Bd. 7b,  Nr. 120, S. 277. Original CH BAR E 2001 (E) 1969/262/42.
[2] Das Eidgenössische Politische Departement antwortete mit der Note vom 24. Oktober 1919 : «In Beantwortung Ihres Schreibens vom 21. Oktober beehren wir uns, Ihnen mitzuteilen, dass der Bundesrat gerne bereit ist, die Vertretung der liechtensteinischen Interessen in den Ländern zu übernehmen, wo das Fürstentum keine Vertretung hat, während die Schweiz eine solche besitzt. Wir bitten sie daher, uns gütigst besuchen zu wollen, um den Text der Note zu vereinbaren, mit welcher die Schweiz die Übernahme der liechtensteinischen Interessen den interessierten Mächten mitteilen soll.
Es freut uns sehr, dem Nachbarland diesen neuen Beweis unserer althergebrachten Freundschaft geben zu dürfen und wir ergreifen gern den Anlass, um Sie, Herr Geschäftsträger, zu bitten, die Versicherung unserer vorzüglichsten Hochachtung zu genehmigen." (E 2001 (E) 1969/262/42, zit. nach der Edition in der DDS, S. 277).