Internationales Übereinkommen (Dresdener Sanitätsübereinkommen), abgeschlossen zwischen Deutschland, Österreich–Ungarn, Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Montenegro, den Niederlanden, Russland und der Schweiz, betreffend gemeinsame Massregeln zum Schutze der öffentlichen Gesundheit in Zeiten des epidemischen Auftretens der Cholera [1]
vom 15.April 1893
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