Das Liechtensteiner Volksblatt informiert über die am 11. November 1898 tatsächlich erfolgte Einführung der Telefonie


Bericht im Liechtensteiner Volksblatt unter Berufung auf eine "kompetente Stelle", nicht gez. [1]

9.12.1898

Vaduz. In Bezug auf den telelephonischen Verkehr im Lande, welcher, wie bereits verlautbart wurde, am 15. v. Mts. eröffnet worden ist, sind uns von kompetenter Stelle nachstehende Mitteilungen zugekommen.

Zur Erleichterung des Lokalverkehres hat die k. k. Postdirektion dem k. k. Handelsministerium den Antrag zur nachträglichen Genehmigung unterbreitet, dass die k. k. Postämter Nendeln, Schaan, Triesen und Balzers als Nebencentralen mit dem Wirkungskreise der Centrale in Vaduz als Telegraphenstationen mit Telephonbetrieb schon vom Eröffnungstage an fungieren, demgemäss Journale und Rechnungen wie die Telegraphenstation Vaduz zu führen haben und ermächtiget sind zur Abgabe von Telegrammen und telephonischen Gesprächs-Avisi, für welch letztere der Betrag von je 10 Kreuzer einzuheben ist.

Diese Gebühr, sowie die mit dem Erlasse des k. k. Handelsministeriums vom 22. April l. J . für den Lokalverkehr im Fürstentum Liechtenstein festgesetzte Sprechgebühr von 10 Kreuzer für jedes Gespräch in der Dauer von 3 Minuten wird von den genannten Ämtern selbst verrechnet.

Hingegen wurde den öffentlichen Sprechstellen Ruggell, Bendern, Eschen, Mauren, Schellenberg, Schaanwald, Triesenberg, Rothenboden, Sükka und Mels mit Rücksicht auf den Wechsel des Personales bei der Bedienung der Apparate und der dadurch entstehenden Schwierigkeit der Verrechnung die Rechnungslegung nachgesehen und jenen k. k. Postämtern zugewiesen, an welche diese öffentlichen Sprechstellen angeschlossen sind.

Die vorgenannten Sprechstellen haben jedoch die Sprechgebühren, eventuell die Geld-Depots für aufgegebene Telegramme und telephonische Avisi einzuheben und am Ende jedes Monats abzuführen, und zwar führen ab: Die Sprechstellen Ruggell, Bendern, Eschen, Schellenberg, Mauren, Schaanwald an das k. k. Postamt Nendeln; die Sprechstellen Rothenboden, Sükka und Triesenberg an das k.k. Postamt Vaduz und die Sprechstelle Mels an das k. k. Postamt Balzers.

Über die Einführung des interurbanen Telephonverkehrs mit den vorarlbergischen Telephonnetzen wird die Entscheidung des k. k. Handels- Ministeriums noch erwartet.

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[1] L.Vo. 9.12.1898, S. 1 f.