Landweibel Walser meldet, dass bei Kriegsende ausweislose Fremde ins Land kommen. Diese sind nach Weisung der Regierung abzuschieben


Handschriftliche Mitteilung von Landweibel Gebhard Walser an die Regierung [1]

6.11.1918

Hohe fürstliche Regierung

Berichte hiemit einer Hohen fürstlichen Regierung, dass nach Anzeige des Grenzwächters [Andreas] Bühler sich ausweislose Menschen in unser Land heranschleichen. Die jetzige Vorarlberger Wache habe den Auftrag, solche Menschen wohl über die Grenze hinauszulassen, aber nicht mehr ins Land hinein.

Schaanwald, den 6. Nov. 1918

Walser
Landweibel [2]

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[1] LI LA RE 1918/4843.
[2] Entscheid der Regierung als Rückvermerk des Dokuments:
„Landweibel Walser.
Ausweislose Personen sind vom Eintritt in das Land abzuhalten und beim Betreten im Lande abzuschieben.
Fürstliche Regierung

Landweibel [Josef] Strub u. [Franz Josef] Schädler mündlich entsprechend angewiesen.

8.XI. 1918
gez. Dr. Martin Ritter