Rundschreiben der Landesschulbehörde, gez. Landesverweser Karl von In der Maur [1]
9.4.1910
An sämtliche Schulen
Bei den grossen moralischen Schäden, welche bekanntlich die nur auf grobe sinnliche Effekte und auf Erhitzung der kindlichen Phantasie bedachte Schundliteratur speziell unter der Schuljugend anzurichten imstande ist, werden sämtliche Lehrpersonen zufolge Landesschulratsbeschlusses aufgefordert, auf das Vorkommen und die Verbreitung derartiger literarischer Erzeugnisse unter der schulpflichtigen Jugend ein achtsames Auge zu haben und allfällige besondere Wahrnehmungen, die im Gegenstand gemacht wurden, jedesmal unverweilt der Landesschulbehörde mitzuteilen.
Fürstliche Landesschulbehörde
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[1] LI LA SgRV 1910/10. Registraturvermerk "Zl. 614/Reg. 1910".