Maschinenschriftliches Schreiben des fürstlichen Forstverwalters Julius Hartmann, gez. ders., an die Regierung [1]
14.5.1918
Hohe Regierung!
Am 13. d. M. wurde die Kracherrüfe [2] kommissionell begangen und hiebei konstatiert, dass fast sämtliche Verschläge und kleineren Talsperren unterspült und stark angegriffen sind und augenscheinlich erwarten lässt, dass dieselben beim nächsten grösseren Rüfegang gänzlich fortgerissen werden, wodurch ein unübersehbarer Schaden entstehen würde. Um diesem Übelstande richtig zu begegnen, hat die Rüfekommission angeordnet, dass diese Verschläge und Sperren sofort repariert und ausserdem nebst einem neuen Verschlage, dessen Örtlichkeit genau bezeichnet wurde, nach Angabe der Kommission bei den grösseren Verschlägen und Talsperren talseitig Flügel angebracht werden.
Da wegen Schuhmangel vermutlich sehr schwer Arbeiter aufzutreiben sind, [3] so stellt der ergebenst Gefertigte im Einvernehmen [mit] der Rüfekommission die höfliche Bitte, eine hohe Regierung wolle die Ortsvorstände von Eschen und Mauren beauftragen, [4] die zu Rüfeverbauungsarbeiten brauchbaren Leute gegen entsprechend erhöhten Taglohn unverzüglich zu bestellen und diejenigen Personen, welche dem Aufgebot keine Folge leisten, mit je 20 Kronen [5] zu bestrafen, einerseits und andererseits anstatt den Rüfeaufseher [Albert] Matt von Mauren, den Waldaufseher Arnold Hoop in Eschen in Anbetracht seiner grossen Energie und den vollständigen Kenntnissen der Rüfeverbauungsarbeiten mit der Durchführung der beschriebenen Arbeiten betrauen.
Da Waldaufseher Hoop ein ganz besonderes Interesse für Rüfeverbauungsarbeiten an den Tag legt und ihn auch Waldarbeiten in die Nähe der Kracherrüfe führen, so stellt die Rüfekommission den Antrag, eine hohe Regierung wolle den Albert Matt von Mauren seines Dienstes als Rüfeaufseher entheben [6] und den genannten Waldaufseher als Rüfeaufseher aufnehmen. [7]
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[1] LI LA RE 1918/2115 ad 0270/1598 (Aktenzeichen: Zl. 341/18). Eingangsstempel der Regierung vom 15.5.1918. Stenographische Randbemerkung.
[2] Kracherröfi: Unterer Teil des Krachterobels, östlich ob Nendeln, nördlich des Kracherwaldes (Stricker, Namenbuch, Bd. 3, S. 214).
[3] Zum Problem des Arbeitskräftemangels bei den Rüfeverbauungen bzw. zum Problem der mangelhaften Schuhversorgung vgl. das Schreiben der Ortsvorstehung von Eschen an die Regierung vom 30.4.1918 (LI LA RE 1918/0270) bzw. das Schreiben von Gamprin vom 8.5.1918 (ebd.).
[4] Randvermerk: "geht Mauren nichts an".
[5] Ergänzung: "pro Tag".
[6] Randvermerk: "kann bleiben".
[7] Mit Schreiben des Landesverwesers Leopold von Imhof vom 16.5.1918 wurde die Ortsvorstehung Eschen angewiesen, sämtliche Rüfearbeiten wegen der beim nächsten Rüfegang vorhandenen grossen Gefahr sofort in Angriff zu nehmen. Sofern die nötigen Arbeiter nicht gegen Lohn aufgetrieben werden könnten, so seien gemäss § 16 des Gesetzes vom 12.12.1904 betreffend den Gemeindehaushalt, LGBl. 1904 Nr. 5, Handdienste anzufordern. Wer der bezüglichen Aufforderung ohne hinreichenden Grund keine Folge leiste, habe für jeden Tag des unentschuldigten Fernbleibens eine Strafe von 20 Kronen zu gewärtigen. Mit der Leitung der Arbeiten wurde Arnold Hoop betraut (LI LA RE 1918/2115 ad 0270). Da nachträglich festgestellt wurde, dass die Verbauungen auch im Gemeindegebiet von Mauren lagen respektive deren Gründe schützten und "Eschen allein zu wenig Leute" aufbringen konnte, erging gemäss Aktenvermerk Imhofs vom 21.5.1918 ein gleichlautender Erlass auch an Mauren (ebd.). Eine Abschrift des Schreibens ging ausserdem an die Ortsvorstehung Gamprin zur Kenntnisnahme.