Die liechtensteinische Textilindustrie verkürzt die Arbeitszeit in den Fabriken


Artikel in den „Oberrheinischen Nachrichten“ [1]

24.3.1923

Arbeitszeitverkürzung

Es verlautet, dass infolge Absatzschwierigkeiten die hiesigen Textilfabriken zur Arbeitszeitverkürzung, vorläufig um einen weiteren Tag, gezwungen sind. Sie würden in diesem Falle nur mehr drei Tage betrieben. Keine rosigen Aussichten. [2]

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[1] O.N., Nr. 23, 24.3.1923, S. 2. – Bereits im Januar 1923, möglicherweise auch schon davor,  wurde in der Fabrik von Jenny, Spoerry & Cie in Triesen die Arbeitszeit auf 4 Tage pro Woche und täglich 9 Stunden beschränkt. Als Grund wurden auch hier Absatzschwierigkeiten genannt („Liechtensteiner Unterländer“, Nr. 3, 13.1.1923, S. 1 („Triesen“)). Vgl. in diesem Zusammenhang L.Vo., Nr. 4, 17.1.1923, S. 2 („Eine Folge der Demagogie?“), in welcher das Vorgehen der Fabrikanten verteidigt wurde, in Erwiderung auf O.N., Nr. 96, 16.2.1922, S. („Triesen. Steueraufklärung“), in der die Rede von den Arbeitern als den „Lohnsklaven“ der Fabrikherren war. – Die Behauptung, dass die Arbeitszeitverkürzung in den Fabriken auf 3 Tage auf die zu hohen Steuern zurückzuführen sei, wurde von Regierungschef Gustav Schädler in der öffentlichen Landtagssitzung vom 26.5.1923 zurückgewiesen. Das von den Fabriken des Unternehmens Jenny, Spoerry & Cie in Vaduz und Triesen zu entrichtende Steuerbetreffnis pro 1922 und 1923 sei im vollkommenen Einverständnis zwischen der Fabriksleitung und der Steuerverwaltung bzw. der Regierung festgesetzt worden (L.Vo., Nr. 66, 22.8.1923, S. 1 („Protokoll der Landtagssitzung vom 26. Mai 1923“)).          
[2] Im August 1923 wurde von den „Oberrheinischen Nachrichten“ kolportiert, dass die Fabrik des Unternehmens Adolf Schwab im Mühleholz beabsichtige, nur noch die lagernden Materialien aufzuarbeiten und dann die Arbeiter zu entlassen (O.N., Nr. 66, 22.8.1923, S. 1 (ohne Titel)). Dabei wurde auch der Umstand thematisiert, dass die aus Prag stammende Unternehmerfamilie Schwab jüdischen Glaubens war (O.N., Nr. 97, 8.12.1923, S. 1 („Einbürgerung und Anderes“)). Zur Schliessung der Fabrik im Mühleholz und der Ausfuhr der betreffenden Fabriksmaschinen vgl. das Schreiben der Firma Schwab an die Regierung vom 25.9.1923 (LI LA RE 1923/3074 ad 2700).