Landesverweser Karl von In der Maur erlässt wegen der Maul- und Klauenseuche am benachbarten Fläscherberg einen Hundebann für die Gemeinde Balzers


Handschriftliches Konzeptschreiben des Landesverwesers Karl von In der Maur, gez. ders., an die Ortsvorstehung in Balzers [1]

17.6.1913

1.) Erlass

O.V. in Balzers

Über den vom Herrn O.V. [Ortsvorsteher] [Emil Wolfinger] gestellten [2] u. vom Herrn Landestierarzt [Ludwig Marxer] befürworteten [3] Antrag findet die f. Regg. behufs die Hintanhaltung der Gefahr einer Verschleppung der Maul- u. Klauenseuche von Fläsch nach Balzers den Hundebann zu verfügen.

Der freie Verkehr der Hunde in Balzers wird hiernach bis auf weiteres verboten u. sind alle Hunde versperrt zu halten; Hunde aus andern Gemeinden u. aus dem Ausland dürfen nach Balzers nicht übertreten.

Zuwiderhandelnde Parteien sind anher anzuzeigen u. werden mit Ordnungsbussen bis zu 25 K [Kronen]  belegt.

Vorstehendes ist öffentlich zu verlautbaren.

Sobald die Notwendigkeit des Hundebannes entfällt, ist die Meldung anher zu erstatten. [4]

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[1] LI LA RE 1913/1779 ad 0004/1389. Der Landestierarzt Ludwig Marxer und der k.k.u. f.l. Finanzwachkommissär Josef Edelbert Fritz in Vaduz wurden ebenfalls über den Erlass orientiert. Im „Liechtensteiner Volksblatt“ erfolgte keine Publikation.
[2] Der Balzner Ortsvorsteher Emil Wolfinger hatte die Regierung mit Schreiben vom 11.6.1913 darum ersucht, einen Hundebann für Balzers und Mäls anzuordnen, weil im nahen Fläscherberg die Maul- und Klauenseuche amtlich konstatiert worden war (ebd. (Aktenzeichen der Gemeindevorstehung Balzers: 137)).
[3] Der Landestierarzt verwies mit Stellungnahme an die Regierung vom 14.6.1913 darauf, dass die Gemeindevorstehung von Balzers das Mitnehmen von Hunden in das Feld schon verboten hatte und somit ohnedies ein teilweiser Hundebann bestand. Er empfahl der Regierung die Anordnung eines Hundebannes „für einige Zeit“ (ebd. (Aktenzeichen des Landestierarztes: 103)).
[4] Vgl. auch die Befürchtungen vor der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Graubünden im Gefolge der Sömmerung des Viehs auf den Alpen (L.Vo., Nr. 25, 20.6.1913, S. 1-2 („Alpfahrt“)). Bereits am 25.6.1913 wurde auf der liechtensteinischen Alpe Gapfahl der Befall mit der Seuche festgestellt (Schreiben des Landestierarztes an die Regierung unter RE 1913/1897 ad 0004 (Aktenzeichen des Landestierarztes: Nr. 109). Zum Stand der Maul- und Klauenseuche am 4.9.1913 in Liechtenstein vgl. die Tabelle zuhanden der k.k. Statthalterei in Innsbruck unter LI LA RE 1913/2614 ad 0004/1897.