Das Landgericht Rankweil entscheidet unter dem Vorsitz von Hans Ulrich von Hörningen einen Konflikt zwischen Triesenberg einerseits und Schaan/Vaduz andererseits betr. ein Bussgeld, das Lienhart Gerolt aus Frastanz wegen unerlaubtem Holzschlag auferlegt wurde, und legt den Grenzverlauf auf der Alp Garselli, die den Walsern gehört, fest.


Rankweil, 30. Juni 1516

In der von der Gemeinde Triesenberg gegen die Gemeinde Schaan/Vaduz geführten Klage wegen unrechtmässiger Verhängung einer Geldstrafe gegen den des unerlaubten Holzschlags angeklagten Lienhart Gerolt von Frastanz, da dieser auf ihrem Gebiet den Holzfrevel begangen habe und ihnen deshalb das Bussgeld zustehe, entscheidet das Landgericht Rankweil unter dem Vorsitz des Landrichters Hans Ulrich von Hörningen nach Einvernahme der von beiden Parteien gestellten Zeugen den Konflikt wegen umstrittener Gebietsrechte dahingehend, dass es den Grenzverlauf der den Walsern auf Triesenberg zugehörigen Alp, genannt das hinterste Garselli, festlegt und ihnen die Hälfte des 3 Gulden betragenden Bussgeldes zuspricht, die Gerichtskosten werden je zur Hälfte den Parteien überbunden und das bisherige gegenseitige Holzschlagrecht für Bauholz im umstrittenen Gebiet soll weiterhin Gültigkeit haben.[1]

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[1] Or. (A), GemA Triesenberg, U32. – Pg. 43,4 (21,7)/28,8 cm., 5 Doppelblatt mit braun-weisser Kordelbindung, fol. 1v und 9v-10r unbeschrieben. – Vermerke auf fol. 1r (Deckblatt): True snerberg und auf fol. 10v: Schindelholzbrief. – Siegel des Landgerichts Rankweil fehlt. Literatur: Büchel, Johann Baptist. Geschichte der Pfarrei Triesen. In: JBL 2 (1902), S. 185ff., Klenze, Hippolyt Ludwig v. Die Alpwirtschaft im Fürstentum Liechtenstein. [Nachdruck der Ausgabe 1879]. Vaduz 1985. S. 38f. Regest: Schädler, Albert. Regesten zu den Urkunden der liechtensteinischen Gemeindearchive und Alpgenossenschaften. In: JBL 8 (1908), S. 115, Nr. 35 (nur einen Teil betreffend).