Der Landtag gewährt der Gemeinde Gamprin ein Darlehen über 50'000 Kronen zu einem Zinsfuss von 3 ½ % zum Ankauf der Vorarlberger Alpe Rautz


Handschriftliches Protokoll der öffentlichen Landtagssitzung, gez. Landtagspräsident Albert Schädler sowie die Landtagssekretäre Alfons Feger und Johann Wohlwend [1]

8.11.1915

3. Verhandlungsgegenstand:

Antrag zum Gesuch der Gemeinde Gamprin [2] um Gewährung eines zu 3 % verzinslich und mit 2 % Annuitäten tilgenden Sparkassa-Darlehens von 50'000 K [Kronen] zur Zahlung einer in Vorarlberg angekauften Alpe [Rautz]

Die Kommission empfiehlt den Antrag: [3]

„Der Gemeinde Gamprin zu genanntem Zwecke ein zu 3 ½ % verzinsliches und mit 2 % Annuitäten zu tilgendes Sparkassa-Darlehen in der Höhe von 50'000 K zu bewilligen. Auch einer zugleich der Gemeinde Gamprin für wirtschaftliche Verbesserungen in dieser Alpe (notwendige Baulichkeiten, Wasserleitungen usw.) in gleicher Weise wie den hierländischen Gemeindealpen eine Landessubvention in Aussicht gestellt mit der Bedingung: Sollte die Gemeinde Gamprin genannte Alpe wieder an einen Ausländer veräussern, hätte die Gemeinde die für diese Alpe bezogene Landessubvention an die Landeskassa rück zu ersetzen.“

Abg. [Lorenz] Kind erinnert daran, dass szt. der Gemeinde Triesenberg zum Alpenankaufe 100'000 K zu 3 % zugestanden wurden, von welcher Summe ein Teil zu Stallbaulichkeiten verwendet wurde. [4] Subventionen für Strassenbau u. Baulichkeiten, wie selbe für die Alpen im Oberlande ausgerichtet würden, will die Gemeinde nicht in Anspruch nehmen.

Der Präsident entgegnet, dass der Gemeinde Triesenberg das genannte Darlehen zu 3 % gegeben wurde, um dieselbe zu animieren, die bestandene Einzelwirtschaft aufzuheben; es wäre zu weit gegangen, wenn man Gamprin für die gekaufte Alpe (Rautz am Arlberg, zu welchem Kaufe der Fürst [Johann II.] ein Darlehen von 10'000 K bewilliget habe) ausser dem Darlehen eine Subvention zusprechen würde. Die Klausel bezüglich Verkaufes an einen Ausländer sei gerechtfertiget mit Rücksicht auf Spekulationen, welche zwar seitens der Gemeinde nicht anzunehmen seien.

Der Kommissionsantrag wird angenommen.

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[1] LI LA LTA 1915/S04/2. Das Landtagsprotokoll wurde publiziert in: L.Vo., Nr. 49, 3.12.1915, Beilage („Genehmigtes Protokoll der Landtagssitzung vom 8. November 1915“). Vgl. in diesem Zusammenhang insbesondere LI LA SgK 559.  
[2] Vgl. das Gesuch der Gemeinde Gamprin vom 9.10.1915 unter LI LA LTA 1915/S15/1.
[3] Unter LI LA LTA 1915/L01 liegt kein diesbezüglicher Kommissionsantrag vor, jedoch unter LI LA LTA 1915/S03 (Ziff. 3 der Tagesordnung des Landtagspräsidiums für die auf den 8.11.1915 anberaumte Landtagssitzung): Die Finanzkommission des Landtags begrüsste den Ankauf der Vorarlberger Alpe Rautz durch die Gemeinde Gamprin im Hinblick auf die viehzuchttreibende Bevölkerung und in Anbetracht der Aussichtslosigkeit hierzulande eine Alpe zu erwerben. Einen Zinsfuss von 3 % wollte die Finanzkommission in Übereinstimmung mit der Sparkasssakommission jedoch nicht zugestehen, da vom Land für solche Kaufobjekte ein solcher nur bei ganz besonderen Verhältnissen (grösserer Beitrag zu Baulichkeiten) gewährt werde.
[4] In der Sitzung vom 1.8.1887 hatte der Landtag der Gemeinde Triesenberg ein Darlehen von bis zu 50'000 Gulden zu einem Zinssatz von 3 % auf 50 Jahre zur Führung einer gemeinwirtschaftlichen Alpwirtschaft (Alpe Sücka) gewährt (LI LA LTA 1887/S04/2).