Johann Franz Paur [Bauer] berichtet dem Fürsten Johann Adam Andreas von Liechtenstein was er für Berichte bezüglich die Probleme beim Kauf des kleine Nachbargrundstücks der Brandstatt des kaiserlichen Hubhauses in Feldkirch an die Oberösterreichische Hofkammer in Innsbruck sendet


Durchleuchtigester fürst.

Gnädigester fürst und herr, herr, etc.[1]

Waß yber dess allhiesigen vogteyverwalther Guggers bey loblicher Oberösterreichischer Hofcammer eingeschobenen ungleichen bericht der herr huebmaister[2], wellicher sich dato zue Constanz[3] befindet, von gedachter loblicher Hofcammer die Huebhauß[4] prandstatt ahn hießige statt zue yberlassen, novissime[5] erhallten, hat er mir vorgesteren innhalts dessen aigenhändiger beylagen von gedachten Constanz auß so verthrewlich communicieret[6], als mitwochs den 10. labentis[7] gleich vor dessen dahinrais seinen yber den statt feldtkhürchischen yberlassungsgesuch erstattenden bericht und guetachten ad emendandum[8] vorgelegt, und nach selbigen tag, wie ich geschechen zue sein glaube, abzueschickhen versprochen. Gleichwie aber eine lobliche Hofcammer sothanen vileicht von dem Gugger oder der statt schon suspect[9] gemachten bericht nit erwarthet, und gleich auf die guggerische sub et obreptionem[10] sich ihrer und ihrer werthen reputation[11] zue vergessen præoccupieren[12] lassen, also befinde erst wahr zue sein, waß andere in anderen begebenheiten erfahren zue haben nit unbillich befameren. Dise communication machete mich so ungehallten, daß der gegen sothanen ungerechtigkeiten mir billichest beykommene euffer nach / copeylicher abschrifft eine expedition[13] ahn mehr ernente Oberösterreichische Hofcammer abgetrungen hat, und ich solliche, umb die inspruggische posst noch zu erraichen, per aigenen auf Lindaw[14] verschaffen müeße. Ob nun und waß weither daryber ervollget, wirdt die zeith geben. Ich aber were der underthänigesten threw gehorßamesten, iedoch ganz unmasgeblichesten meinung, ewr hochfürstlich durchlaucht sollten zue evitierung[15] dißes bevorstehendten schimpffs sich, ohne weitheres zue erwarthen, gleich balden uneingestellter seines allerhöchsten ohrts yber die unform- und so widerrecht- allß disreputierliche proceduren extreme[16] beschweren, und sondertheitlichen den sub dato[17] 25. elapsi[18] abgegebenen guggerischen bericht (allß wellicher vermuthlich auß einbildischer ängstigkeith, ewr hochfürstlich durchlaucht mechten suo tempore[19] die hiesige pfandtschafftliche oberösterreichische vogtey affectieren[20], und er seiner verwallthung alsdan endthoben werden, voller güfft sein wirdet) zue deroselben weitheren nachricht originaliter außzuebetten, allermasen ewr hochfürstlich durchlaucht sich auf deme, was ahn die Oberösterreichische Hofcammer abgegangen, vöstiglich fueßen, und die materiam[21] zue einem underthänigsten beschwerds memorial[22] darauß / decerpieren[23] lassen können. Ich aber eventualiter[24] zue sichererem meinem verhallt auch umb gnädigste communication bette. Alle zue dem brandtstatts-kauff gehörige briefschafften hette ich schon langstens gehorsamst eingeliferet, es will mir aber alleinig ahn der zeith gebrechen, daß ampt mit abschrifften, wie nöthig ist, zue versehen. In deme die herbst- und weingeschäfft mir solliche völlig hingenommen, und gegenwertige bald täglich mehr und mehr ahnwachsendte lumpereyen und verdrießligkeit darahn auch nichts yberig lassen, zue aufsuchung dess guggerischen (vermuthlich wegen ihme und der statt, respectu[25] des herrn huebmaisters abgesprochene præcedenz[26] umb so mehrer vergallten) memorials habe ich allbereith einige underpawen, mit zweyflendte, solliches abschrifftlich zue bekhommen, und die räthliche vorschläg, wie man nemblichen ewr hochfürstlich durchlaucht, allß wellicher gahr zue weith umb sich greiffen mechten, den schlagbaum noch in zeithen fürziehen müsste, expressis verbis[27] darauß zu erleßen. Ewr hochfürstlich durchlaucht seyen anbey zue forsetzlichen gnaden Gottes gethrew, zue dero fürstlichen hulden und gnaden aber ich underthänigst erlassen.

Eur hochfürstlich durchlaucht.

Feldtkhirch[28], den 19. Novembris 1700.

Underthänig, threw gehorsamster.

Johann Franz Paur[29], manu propria[30]. /

[Beilage 1]

Copia schreibens ahn hochlobliche Oberösterreichische Hofcammer zue Insprugg von mir, Johann Franz Pauren, abgangen. De dato 10. Novembris 1700.

In eben disem moment endtstehet ein mehreres außlachen, als gassengeschrei, samb die mit ewr excellenz und durchlaucht vorwissen belieben und gemeinhalltung ahn (titel) herrn Johann Adam Andreasen deß Heiligen Römischen Reichs fürsten von Lichtenstein, meines gnädigsten fürsten und herrens, hochfürstlich durchlaucht, etc., durch der römisch kayserlichen mayestät[31] oberösterreichischen hofcammerrath und huebmaistern der herrschafft Feldtkirch, herrn Antoni Dominicus Schmidlen von Leowenfeld, alß hirzu schon vor langem benenten mandatario[32] verkauffte allte Huebhauß brandtstatt e diametro[33] gegen der von euer excellenz und durchlaucht den 30. Augusti letsthin daryber emanierten[34] und producierten[35] kauffs ratification[36], auch gleich darauf ervolgter außzehlung deß kauffschillings, zumahlen bald hinach yber die versprochene gewehrschafft gnädigst beliebte aufrichtigeste expectoration[37] wider alles vermuthen der statt Feldkhirch, welliche allem vorgedungenen und erweilich widerhallten antrag glatt dahin und ohne respect so schrifft- alls mündtlich renuncieret[38] hat, noviter et per exemplum sine exemplo imo & contra tenorem / tractatuum[39], wo nit zue erkennet worden seye, gleichwohlen annoch zue erkennet werden solle.

Obwohlen nun einen underthänigsten respect, wellichen zue euer excellenz und durchlaucht trage, auch zu denen selben auf gnädigsten befelch zue contenuieren[40] nimmer mehr underlassen werde, dergleichen proceduren wider einen den höchst preyslichen ertzhauß von Österreich[41] allerdevotesten, auch gethrewesten diener und reichsfürsten mich in ewigkeit nit glauben lasset, weniger zue gemueth nemmen darff, das euer excellenz und durchlaucht ihnen die adressirung dißes bona fide[42] und (damit mit dero gnädiger erlaubnus noch freyer rede) auf guet teitsch rädlich und bidermannisch getroffen, auch nach dessen reiffer yberlegung gnädigen ratificierten kauffstractat in sonderheitlichen regard[43], das indessen ihro durchlaucht, mein gnädigster herr, etc., facta solutione subsequitaque immissione[44], allerhand große spesen ahn und aufgewendet haben, auch nur zue sinne kommen zue lassen, will geschweigen, zue revocieren[45], gemeint sein sollten. So will dannach verweith und nit gahr ohne fundament verlauthen, das euer excellenz und durchlaucht durch einige schobenen nichtigen scheinbericht eines vorgemahlten cameral interesses zu sothaner extremi- / tät[46] nit allein sowohl animiert[47], sondern sogahr, parte altera necdum audita[48], zue einer der ehemahligen ratification toto cœlo diversen resolution commovieret[49] worden weren. Der tot quot modis interessierte[50] glaublich, unerforderte berichtgeber, wellicher euer excellenz und durchlaucht dahin zue verlaithen keinen scheichen traget, findet ohnmöglich ahnzuegewöhnen, daß die herrschafftlich vaduz- und schellenbergische ihme, ut accidit[51], alias[52] vill fruchtbringendte gesällschafft in der ruehe sizet, und dessen zueweylen gefährliche consilia[53] ferner zue suchen respective[54] verbotten worden. Derowegen bemüchet er sich zwischen allergnädigst und gnädigsten herrschafften, wie ex facto[55] erhellet, allerhöchst und hochen ohrts disreputation[56] und unglimpf zue stifften. Diße und andere dergleichen nichtigkeiten aber, mit wellichen das vermeinte herrschaftliche oder cameral interesse, das aigene öffers bedeckt, muß in tempore zue hindertreyben und salvanda zue salvieren[57], so lebe namens meines gnädigsten herrens ich der underthänigsten zueversichtlichen hoffnung, / ewr excellenz und durchlauchden werde sich, wie ich gehorsamst bette, von disem mir ahn gesang und federen nur gahr zue wohl bekhandten passionieerten unfridenstüffter in nichtes, was deroselben kauffs-ratification widerstrebete, einfiehren, sondern den optima et germana fidegetroffenen stipulatisque verbis et factis ad implicirten kauff[58] unverrükht und in seinen cräfften, mir aber den einbekommenen scheinbericht zue der noch befindendten dingen erforderlichen verandtworthung und weitheren nachsehen in gnaden communicieren lassen, damit ihro durchlaucht, mein gnädigster herr, nit anlas nemmeten, den recurs, wie ohnedeme neben notification der Huebhauß brandtstatt-ankauffes ratione eines anderen ahn gedachter Huebbrandtstatt gelgenen 17 schuh braithen, kahlen fleckh bodens man zuthun sich müsste necessitieren lassen, ahn ihro mayestät, unßeren allergnädigsten kayßer, könig und herrn, etc., etc., anzutretten. Deß nec requisiti nec rogati[59] weniger in ordine negotii[60] befelchten dictatoris[61] unruehe leget sich ja gahr zu offenbahr ahn laden, indeme ich mit ehr, ayd und yberflüssigen gezeugen / zue behaupten mich obligiere[62], daß nit allein erst gestern der stadt Feldkirch underpaumaister in continuation[63] offters beschechenen antrags zu dem in eventum[64] bestellten maurermaister in meines gnädigsten herrn allten Huebhauß brandtstatt ultro et iterato[65] zu sprechen kommen, das wylen meines gnädigsten herrn underthan ich in der statt zuemahlen unverwehrete, seine herrn den zue dem pawen erforderlichen kalch auch in billichen preis herlassen wollten, sonderen da ich mich heit mitwochs (ohne das ich anderes wüsste, oder von erzehlten geschrew etwas gehört hette) bey ihme, underpawmaister, finaliter[66] erkundigen lassen, und dißer zue allseytiger mehrern versicherung nit dem herrn oberpawmaister Michaeli conderierete[67], sollicher aber wegen der erforderlichen großen quantität[68] die determinationen pretii[69] auch nit gehrn eintzig yber sich nehmen, und lieber zuevor mit herrn stattaman darvon reden wollte, ich durch ihne, underpawmaistern, von allen ohrten auf morgens früe umb 8 uhren das ultimatum pretium[70] zu hören / verzihlet worden seye. Aus dißem underthänigst erzehlen begreifen euer excellenz und durchlauchden mit händen, waß für und ob ein anderer eufer, als die schon umb die pawmaterialia concertieredte partes[71] mehrer zu verwikhlen prædominiere[72]. Ich abstrahiere[73] von allen und bin mit underthänigster meiner empfehlung, etc. /

[Rubrum]

Præstentatum[74], den 1. Decembris anno[75] 1700.

Schellenbergischer verwalter in puncto der Hubhauß brandstatt in Feldkirch.

 

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[1] Johann Adam I. Fürst von Liechtenstein (30. November 1656–18. Juni 1712). Vgl. Constant von Wurzbach, Biographisches Lexikon des Kaiserthums Österreich, Bd. 15, Leon – Lomeni, L. C. Zamarski, Wien 1866, S. 127.

[2] Anton Dominik Schmidl(in) (Schmied(el)) von Löwenfeld (Lebenfeld) war um 1700 Hubmeister in Feldkirch. Vgl. Susanne Lotteraner, Die Vögte und Hubmeister in den vier Herrschaften vor dem Arlberg in der Frühen Neuzeit, unged. Dipl., Wien 2011, S. 80; Johann Heinrich Zedler, Grosses vollständiges Universallexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 35 Schle– Schwa, Leipzig 1731–1754, Sp. 434.

[3]Konstanz (D).

[4]In der Schlossergasse 8 in Feldkirch befindet sich das Palais Liechtenstein. Vorher stand an dieser Stelle das kaiserliche oberösterreichische Hubhaus. Nachdem dieses bei einem Stadtbrand 1697 abbrannte, kaufte Fürst Johann Adam Andreas I. von Liechtenstein diese Brandstätte zusammen mit der angrenzenden kleinen Anna’schen Brandstatt und ließ auf beiden Brandstätten ein Amtshaus errichten, welches von den liechtensteinischen Landvögten im 18. Jahrhundert verwendet wurde. 1774 wurde das Gebäude verkauft. Heute befindet sich darin das Stadtarchiv und die Stadtbibliothek. Vgl. Arthur Hager, Das ehemals fürstlich liechtensteinische Haus in Feldkirch. In: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 63, Vaduz 1964, S. 141–153; hier: S. 143–144; Dehio-Handbuch. Die Kunstdenkmäler Österreichs. Vorarlberg, Feldkirch, Profanbauten, Schlossergasse 8, Ehemaliges Palais Liechtenstein. Topographisches Denkmälerinventar herausgegeben vom Bundesdenkmalamt. bearb. in der Abteilung für Denkmalforschung, früher: Institut für österreichische Kunstforschung. Bearb. von Gert Ammann, Martin Bitschnau, Paul Rachbauer, Helmut Swozilek mit Beiträgen von Géza Hajós, Horst R. Huber, Herlinde Menardi, Elmar Vonbank. Verlag Anton Schroll & Co, Wien 1983, S. 207. 

[5]allerneuestens.

[6]mitgeteilt.

[7]verfallenen [10. November].

[8]zur Korrektur.

[9]verdächtig.

[10]sub et obreptionem“: Unter- und Erschleichung.

[11]Ruf.

[12]vorher einnehmen.

[13]Versendung.

[14]Lindau (D).

[15]Vermeidung.

[16]disreputierliche proceduren extreme“: rufschädigenden Behandlungen sehr.

[17]unter dem Datum.

[18]vergangenen [Monats].

[19]seiner Zeit.

[20]hinzufügen.

[21]Angelegenheit.

[22]Erinnerungsschreiben.

[23]nehmen (pflücken).

[24]möglicherweise.

[25]bezüglich.

[26]Vortritt.

[27]ausdrücklich.

[28]Feldkirch (A).

[29]Johann Franz Bauer [Paur] (gest. 1715/16) studierte ab 1670/71 Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau. Als Dr. beider Rechte machte er Karriere als Oberamtmann des Reichsstifts Rottenmünster und ab 1688 in hohenemsischen Diensten. Von 1699 bis 1715 war er fürstlich liechtensteinischer Amtmann und Verwalter der Herrschaft Schellenberg. Ab 1700 veranlasste er den Kauf zweier Brandstätten in Feldkirch und ließ auf diesen das fürstlich liechtensteinische Haus errichten, in welchem er bis zu seinem Tod wohnte. Vgl. Brief an den fürst-liechtensteinischen Buchhalter Nowak betreffend den Nachlass von Johann Franz Paur und das Haus in Feldkirch, Konz., Schloss Judenau 1716 August 3, SL-HA, unfol.; sowie die gesamte Verwaltungskorrespondenz Paurs mit Fürst Johann Adam Andreas von Liechtenstein von 1699 bis 1712, SL-HA, H 2609, 2010, 2611; Karlheinz Burmeister, Johann Franz Bauer, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein, Projektleiter: Arthur Brunhart; Red.: Fabian Frommelt ...[ et al.], Zürich 2013, Bd. 1, S. 72.

[30]eigenhändig.

[31]Leopold I. (9. Juni 16405. Mai 1705) aus dem Hause Habsburg, war von 1658 bis 1705 Kaiser des Heiligen Römischen Reiches sowie König von Ungarn (ab 1655), Böhmen (ab 1656), Kroatien und Slawonien (ab 1657). Vgl. Kerry R. J. Tattersall, Leopold I., Wien 2003.

[32]Bevollmächtigten.

[33]und im Abgang (Durchmesser).

[34]ausgesandten.

[35]ausgefertigten.

[36]Genehmigung.

[37]Erwartung.

[38]gemeldet.

[39]noviter et per exemplum sine exemplo imo & contra tenorem tractatuum“: neuerdings und durch ein Beispiel ohne Beispiel allerdings und gegen die Richtlinie des Vertrags.

[40]fortzufahren.

[41]Familie Habsburg.

[42]treuhändig.

[43]Rücksicht.

[44]facta solutione subsequitaque immissione“: wenn die Lösung und die nachfolgende Einsetzung gemacht sind.

[45]widerrufen.

[46]Auswuchs.

[47]angeregt.

[48]parte altera necdum audita“: wenn die andere Seite noch nicht gehört ist.

[49]der ehemahligen ratification toto cœlo diversen resolution commovieret“: zu einer Entscheidung bewogen werden würde, die der ehemaligen Vertragsbestätigung himmelweit entgegengesetzt wäre.

[50]Der tot quot modis interessierte“: Der wie immer Interessierte.

[51]ut accidit“: wenn es geschehen würde.

[52]andere.

[53]Ratschläge.

[54]beziehungsweise.

[55]aus den Tatsachen.

[56]Rufschädigung.

[57]salvanda zu salvieren“: retten, was zu retten ist.

[58]optima et germana fide getroffenen stipulatisque verbis et factis ad implicirten kauff“: mit bester und brüderlicher Treue getroffenen und vereinbarten Worten und Taten bezüglich des vorgesehenen Kaufs.

[59]nec requisiti nec rogati“: weder die verlangten noch erbetenen.

[60]in ordine negotii“: in der Reihe der Verhandlungen.

[61]des befohlenen Diktats.

[62]verpflichte.

[63]Fortsetzung.

[64]als Ergebnis.

[65]ultro et iterato“: zuletzt und wiederholt.

[66]schlussendlich.

[67]verberge.

[68]Anzahl.

[69]determinationen pretii“: Preisfestsetzungen.

[70]ultimatum pretium“: End- (Fest-)Preis.

[71]concertieredte partes“: wetteifernde Teile.

[72]vorherrsche.

[73]entziehe.

[74]Vorgelegt.

[75]im Jahr.