Fürst Johann Adam Andreas von Liechtenstein wendet sich wegen der aufgetretenen Schwierigkeiten beim Kauf der Brandstatt des kaiserlichen Hubhauses in Feldkirch an Kaiser Leopold I.


An ihre kayserliche mayestät.[1]

Ewer kayser- und königliche mayestät geruhen ihnen allerunterthänigst referiren[2] zu laßen, welche gestalt ich neben der in ewer kayserlichen mayestät statt Feltkirch[3]a--ut littera[4] A--[a] käufflich an mich gebrachten alten Huebhauß[5] brandtstat von einem keuffer nahmens Johannes Anna zugleichen daran gelegenes kleines brandtstattl b--per 300 fl.[6] bona fide[7]--[b] darzu erkauffet. Ob nun zwar daselbtiger ambtstragender stattammann ewr kayserliche mayestät oberösterreichischen hoffcammerrath und huebmaister[8] wiederholter dingen sincerirt[9], es würde circa ratificationem[10] dießes kauffs keine difficultät[11] haben, improbirender[12] anbey, das ansinnen für den rath zu bringen, sondern beßer zu sein erachtende, nur mit einigen rathsverwandten darvon zu sprechen und folgsamb des ungezweiffelte jaworth zu eröffnen. So ist aber inzwischen das contrarium[13] heraußkommen c--mit diesen kahlen vorwand--[c], man müsse der sich immer vermehrenden bürgerschafft auch noch platz zu bawen vor- und aufbehalten, da aber ich mich ehebevor würde vernehmen laßen, d--wie gegen der statt und ihrer in meiner herrschafft Schellenberg[14] begütterten bürgern mich zeigen wolte, dürffte alles facilitiert[15] werden.--[d] /

Wan nun allergnedigster kayser, könig und herr, ich dieses küeffer-annaische brandtstattl e--welches nit mehr, alß etwan 18 schuhbreithen bodens in sich begriffen--[e], weillen es an die Huebhaußes brandtstatt angelegen f--und die gemeinsame schid- und haubtmaur alß schadhafft abgetragen werden muß,--[f] bona fide erkauffet und in emolumentum et pro decore civitatis[16] zu verbawen vorhabens, auch alle præstanda[17] so auf dießes brandtstättl kommen gleich denen vorigen possessoribus[18] darvon zu præstiren[19] anböttig bin, g--respectu[20] der auf Schellenberg begütterten bürger aber mich nit anderster, alß wie bißhero nachbarlich beschehen, zu zeigen verlange, indehme alleinig die collectation[21] streittig, diese aber gehöret nit mir, sondern einem löblichen Schwäbischen Reichscreiß[22], wißentwegen auch an das fürstliche creißaußschreibambt von denen Nieder- und Oberösterreichischen stätten die resolution[23] schon lengsten ergangen, das die gütter in loco rei sitæ[24] verstewert werden sollen,--[g] des feltkirchischen magistrats einanden aber gantz irrelevant, h--indheme selbter juden, auch calvinisch und catholische unverbürgerte Püntner[25] an ihre iuribus[26] zuerkandten brandtstätten und erkaufften häußern in weitt mehrer consideration[27], alß mich qua[28] der statt benachbarter ziehet.--[h]

Alß genlangt an euer kayserliche und königliche mayestät mein allerunderthänigste bitt, dieselbte geruheten an mehrerwehnten magistrat der statt Feltkirch den gemessenen befehl ergehen zu laßen, womit mir obgedachtes küeffer-annaisches brandtstättl unverweigerlich nach getroffener kauffsabred überlaßen und von ersagten magistrat wegen des alten Huebhauß i--mir nichts newes aufgebürdet, sonden bey den bißherigen recht und gerechtigkeiten erhalten werden möchte.--[i] /

Allergnädigster determierung[29] mich getröstende verharre.

Eur kayserliche und königliche mayestät.

Feldsperg[30], den 29. Octobris 1700.

Schubert[31], manu propria[32]. /

[Rubrum]

An ihre kayserliche mayestät in puncto[33] der erkaufften Hubhaußes brandtstatt und darzu erkaufften annaischen platzes in Feltkirch.

Expeditum[34], 29. Octobris 1700.

 


  

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[1]Leopold I. (9. Juni 16405. Mai 1705) aus dem Hause Habsburg, war von 1658 bis 1705 Kaiser des Heiligen Römischen Reiches sowie König von Ungarn (ab 1655), Böhmen (ab 1656), Kroatien und Slawonien (ab 1657). Vgl. Kerry R. J. Tattersall, Leopold I., Wien 2003.

[2]vortragen.

[3]Feldkirch (A).

[4]wie Dokument.

[5]In der Schlossergasse 8 in Feldkirch befindet sich das Palais Liechtenstein. Vorher stand an dieser Stelle das kaiserliche oberösterreichische Hubhaus. Nachdem dieses bei einem Stadtbrand 1697 abbrannte, kaufte Fürst Johann Adam Andreas I. von Liechtenstein diese Brandstätte zusammen mit der angrenzenden kleinen Anna’schen Brandstatt und ließ auf beiden Brandstätten ein Amtshaus errichten, welches von den liechtensteinischen Landvögten im 18. Jahrhundert verwendet wurde. 1774 wurde das Gebäude verkauft. Heute befindet sich darin das Stadtarchiv und die Stadtbibliothek. Vgl. Arthur Hager, Das ehemals fürstlich liechtensteinische Haus in Feldkirch. In: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 63, Vaduz 1964, S. 141–153; hier: S. 143–144; Dehio-Handbuch. Die Kunstdenkmäler Österreichs. Vorarlberg, Feldkirch, Profanbauten, Schlossergasse 8, Ehemaliges Palais Liechtenstein. Topographisches Denkmälerinventar herausgegeben vom Bundesdenkmalamt. bearb. in der Abteilung für Denkmalforschung, früher: Institut für österreichische Kunstforschung. Bearb. von Gert Ammann, Martin Bitschnau, Paul Rachbauer, Helmut Swozilek mit Beiträgen von Géza Hajós, Horst R. Huber, Herlinde Menardi, Elmar Vonbank. Verlag Anton Schroll & Co, Wien 1983, S. 207. 

[6]fl. = Gulden (Florin).

[7]treuhändig.

[8] Anton Dominik Schmidl(in) (Schmied(el)) von Löwenfeld (Lebenfeld) war um 1700 Hubmeister in Feldkirch. Vgl. Susanne Lotteraner, Die Vögte und Hubmeister in den vier Herrschaften vor dem Arlberg in der Frühen Neuzeit, unged. Dipl., Wien 2011, S. 80; Johann Heinrich Zedler, Grosses vollständiges Universallexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 35 Schle– Schwa, Leipzig 1731–1754, Sp. 434.

[9]versichert.

[10]bei der Vertragsbestätigung.

[11]Schwierigkeit.

[12]missbilligend.

[13]Gegenteil.

[14]Schellenberg (FL).

[15]erleichtert.

[16]in emolumentum et pro decore civitatis“: zum Vorteil und zur Zierde der Stadt. 

[17]Leistungen.

[18]Beisitzern.

[19]leisten.

[20]bezüglich.

[21]Steuer.

[22] Der Schwäbische Kreis war einer von 10 Reichskreisen des Heiligen Römischen Reichs, zu dem auch die Graf- und Herrschaften Vaduz und Schellenberg gehörten. Vgl. Winfried Dotzauer, die deutschen Reichskreise (1383–1806). Geschichte und Aktenedition, Stuttgart 1998.

[23]Befehl.

[24]in loco rei sitæ“: dort wo die Dinge gelegen. 

[25]Graubündner.

[26]Rechten.

[27]Überlegung; Platz einräumen.

[28]insofern.

[29]Beschluss.

[30] Feldsberg (Valtice), Schloss, Stadt (CZ).

[31]Unbekannter Kanzlist in Vertretung für Johann Adam I. Fürst von Liechtenstein (30. November 1656–18. Juni 1712). Vgl. Constant von Wurzbach, Biographisches Lexikon des Kaiserthums Österreich, Bd. 15, Leon – Lomeni, L. C. Zamarski, Wien 1866, S. 127.

[32]eigenhändig.

[33]wegen.

[34]Ausgelaufen.

 


[a]--a Nachtrag am linken Rand.

[b]--b Nachtrag am linken Rand.

[c]--c Nachtrag am linken Rand.

[d]--d Nachtrag am linken Rand.

[e]--e Nachtrag am linken Rand.

[f]--f Nachtrag am linken Rand.

[g]--g Nachtrag am linken Rand.

[h]--h Nachtrag am linken Rand.

[i]--i Nachtrag am linken Rand.