Hochedl gebohrner, hochgelehrter herr und patron.
Zu schuldiger antwort meines hochgeehrten herrn werthen schreiben vom häutigen dato berichte, wie das dermahlen ich kein gelt in Wien zu gebrauchen gelegenheit habe, derowegen habe ich mich bei andern schreibstuben befragt, allein dieselbe könden vor jezo auch nichts daselbsten annemmen, sollte sich aber nachgehents einige occasion præsentirn, so will ich solches berichten, oder aber wann verlangt wirt, so kan ich die 1450 fl. wohl über Augspurg einzihen laßen, zu solchem ende aber mieste eine assignation eingesandt werden, und wehre wohl bis 4 per cento verlust dabei, jedoch aber wolte deren / möglichsten avantage darbei provenieren, maßen zu allen diensten ich jederzeit parat stehe, wie dan nechst meiner geflißensten recomendation verharre.
Meines hochgeehrten herrn und patrons.
Lindaw, den 16. Septembris 1700.
Dienst ergebenster
Georg Walter von Erberz. /
[Adresse]
A Monsieur.
Monsieur Jean Francois Paur, grand bailiff de son altesse serenissime le prince de Lichtenstain. A Feldkirch.[a]
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Johann Franz Bauer [Paur] (gest. 1715/16) studierte ab 1670/71 Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau. Als Dr. beider Rechte machte er Karriere als Oberamtmann des Reichsstifts Rottenmünster und ab 1688 in hohenemsischen Diensten. Von 1699 bis 1715 war er fürstlich liechtensteinischer Amtmann und Verwalter der Herrschaft Schellenberg. Ab 1700 veranlasste er den Kauf zweier Brandstätten in Feldkirch und ließ auf diesen das fürstlich liechtensteinische Haus errichten, in welchem er bis zu seinem Tod wohnte. Vgl. Brief an den fürst-liechtensteinischen Buchhalter Nowak betreffend den Nachlass von Johann Franz Paur und das Haus in Feldkirch, Konz., Schloss Judenau 1716 August 3, SL-HA, unfol.; sowie die gesamte Verwaltungskorrespondenz Paurs mit Fürst Johann Adam Andreas von Liechtenstein von 1699 bis 1712, SL-HA, H 2609, 2010, 2611; Karlheinz Burmeister, Johann Franz Bauer, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein, Projektleiter: Arthur Brunhart; Red.: Fabian Frommelt ...[ et al.], Zürich 2013, Bd. 1, S. 72.
bailiff (engl.) bzw. bailli (franz.) = Vogt.
[a]Darüber war ein rotes Lacksiegel aufgedrückt.