Johann Franz Paur [Bauer] berichtet dem Fürsten Johann Adam Andreas von Liechtenstein über die Schwierigkeiten, mit den geringen Einkünften der Herrschaft Schellenberg verschiedene Güter wie den Renn-, den Schmelzhof und Weinfässer zu kaufen.
Durchleuchtigister fürst. Gnädigister fürst und herr, herr. Neben wichtigen empfang des schellenbergischen canzley-signets habe ewer hochfürstlich durchlauchtigkheit gnädigisten consens zue denn fass-, auch Schmelz- und Rennischen Hoffs khauff aus dennen schellenbergischen intraden zue bestreiten, gehorsambst vernommen mit underthenigistem respect hingegen unverhaltende, das die mehrertheils in wein und frücht bestehende einkhünfften ohne großen schaden hierzue nit wohl verwendet werden, und die ybrigen erst nach Martini, Liechtmeß und Faßnacht eingehende gelt-geföll darumb wenig außrichten können, weilen solche nach anzaig des urbarii gering und unerklecklich seindt, zumahlen, wie öffters unndertheinigist berichtet, eventualiter auf pares gelt tractiert, und nach angewendtem schuldigisten eiffer die mehriste bezahlung der fassen und Rennischen Hoffs nach selbst aigens gnädigist eröffneter intention in Wien zue schliessen procuriert worden ist. Wie dann des hoffs halber den 9. decadentis das ultimatum gehorsambst referiert und under heutigem dato des verkheuffers brueder umb 175 fl. an ewer hochfürstlich durchlaucht hoffzahlambt verwißen habe, es beruehet aber beedes auf ewer hochfürstlich durchlaucht gnedigister genemhaltung. / Wann die wein und fürchten gleich also warmmer, und sonderbahr der wein vor 5, 6 oder mehr jahren ohne bessere menage angegriffen und zue gelt gemacht werden sollten, so were die provision an fassen unnöthig, sodann meine würthschafft der vormahlig nit ungleich. Der Schmelzhoff wirdt umb 2500 fl. æstimiert, dargegen aber mangelt mir kheine gelegenheit den proprietarium zue besserer maturierung zue bringen. Von zeit der immission habe an paarem gelt 356 fl. 14 kr. 2 hl. außgegeben, an unbestänndigen gefällen aber alleinig 120 fl. 2 x. 2 hl. einrentiert worden seindt. Zue heutigen tag bin ich umb andere faß, raiff, denn zimmerleuthen in törgglen und anderen noch 90 fl. 20 kr. abzuetragen schuldig, welche aus khünfftigen intraden sambt dem resst auff den Rennischen Hoff und die mit eisen gebundene faß bestreitten werde. Würden ewer hochfürstlich durchlaucht so gnädigst sein, und mir einen offnen wexel von 4, 8, 12, 15 bis 20.000 fl. successive, in Augspurg zu erheben, anverthrawen, so hoffete in kurzem durch gnädigiste / resolvierte anloßung frembder capitalien von 2 bis 3.000 fl. zue prosperieren. Es gibt einen täglichen antrag schöner parthyen, waiß aber ohne baarschafft nichts zue effectuieren, wie dann erst vor zwayen tagen in 4 posten 1.094 fl. capital gegen 938 fl. hete anlößen könden, auß mangel der cräfften aber einem Pündtner 164 fl. gewinn lassen müessen. Die capitalien verkhaufft niemand, als der genöthigte, oder der durch vorhin gnedigst bekhandte weiß [...] abgemattete. Es belieben also ewer hochfürstlich durchlaucht auf alles gnedigist zue reflectieren. Die kayserliche subdelegations-commission versichert mich sub dato 7. Octobris samb der schellenbergischen khauffschilling bis auf wenige hundert gulden (die annoch zuerückh verbleiben) bezahlt und mann parat were, die particular-quittungen gegen behöriger specification zue behändigen. Ich aber bin persuadiert, das euer hochfürstlich durchlaucht an verwendung des khauffschillings wenig oder gahr nichts, sonder alleinig umb die freystellung der herrschafft zue thuen sein werde. / Ob aber solliches zue thuen die wenige hundert gulden erkleckhlich seyen, mueß ich nit allein sehr zweifflen, sonder der statt Veldtkhirch zimblich lauthe discours, und das der stattammann Cläßin kurz verwichens ohne gelt von Kempten zurückh abgefertiget worden, mich ein annderes zue glauben machen wollen, dises aber will ich mit allem respect gemeldet, und ewr hochfürstlich durchlaucht mich underthenigst gehorsambst empfohlen haben. Eur hochfürtlich durchlaucht. Veldtkhirch, den 16. Octobris anno 1699. Underthänigst, threw, gehorsamster diener. Johann Franz Paur, manu propria. / [Rubrum] Præsentatum, den 4. Novembris 1699. Schellenbergischer verwalter umb einen wexel et in diversis. [Adresse] Dem durchleüchtigisten fürsten und herren, herren Johann Adam Andreas, deß Heiligen Römischen Reichs fürsten und regiereren des hauß Liechtenstain von Nickholspurg, in Schleßien herzog zue Troppaw und Jägerndorff, ritteren des Guldinen Flüsses, der römisch kayserlichen mayestät würckhlichen gehaimen rath und cammeren, etc. Ihro durchleucht, meinem gnedigisten herren. Wienn per Feldsperg.[a]
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Johann Adam I. Fürst von Liechtenstein (30. November 1656–18. Juni 1712). Vgl. Constant von Wurzbach, Biographisches Lexikon des Kaiserthums Österreich, Bd. 15, Leon – Lomeni, L. C. Zamarski, Wien 1866, S. 127. Schmelzhof, Mauren. Vgl. Hans Stricker (Leitung), Toni Banzer Herbert Hilbe (Bearbeiter), Liechtensteiner Namenbuch (LNB). Die Orts- und Flurnamen des Fürstentums Liechtenstein, Bd. 3, Vaduz 1999, S. 493. Rennhof, Mauren. Vgl. LNB, Ortsnamen, Bd. 3, S. 474. Wirtschaft; Haushaltung. Vgl. Johannes Georg Krünitz, Oekonomische Encyklopädie, oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- u. Landwirthschaft, in alphabetischer Ordnung, Bd. 88, Leipzig 1802, S. 338. Die Clessin waren eine Patrizierfamilie in Feldkirch. Franz Clessin war zwischen 1695 und 1704 fünfmal Stadtammann von Feldkirch. Vgl. Andreas Ulmer, Burgen und Edelsitze Vorarlbergs und Liechtensteins. Dornbirn 1931 (Nachdruck: Dornbirn 1978), S. 729; Ratsprotokolle von Feldkirch. Johann Franz Bauer [Paur] (gest. 1715/16) studierte ab 1670/71 Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau. Als Dr. beider Rechte machte er Karriere als Oberamtmann des Reichsstifts Rottenmünster und ab 1688 in hohenemsischen Diensten. Von 1699 bis 1715 war er fürstlich liechtensteinischer Amtmann und Verwalter der Herrschaft Schellenberg. Ab 1700 veranlasste er den Kauf zweier Brandstätten in Feldkirch und ließ auf diesen das fürstlich liechtensteinische Haus errichten, in welchem er bis zu seinem Tod wohnte. Vgl. Brief an den fürst-liechtensteinischen Buchhalter Nowak betreffend den Nachlass von Johann Franz Paur und das Haus in Feldkirch, Konz., Schloss Judenau 1716 August 3, SL-HA, unfol.; sowie die gesamte Verwaltungskorrespondenz Paurs mit Fürst Johann Adam Andreas von Liechtenstein von 1699 bis 1712, SL-HA, H 2609, 2010, 2611; Karlheinz Burmeister, Johann Franz Bauer, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein, Projektleiter: Arthur Brunhart; Red.: Fabian Frommelt ...[ et al.], Zürich 2013, Bd. 1, S. 72. Heiliges Römisches Reich war die offizielle Bezeichnung für den kaiserlichen Herrschaftsbereich vom Mittelalter bis zum Jahre 1806. Der Name des Reiches leitet sich vom Anspruch der mittelalterlichen Herrscher ab, die Tradition des antiken Römischen Reiches fortzusetzen und die Herrschaft als Gottes Heiligen Willen im christlichen Sinne zu legitimieren. Zur Unterscheidung vom 1871 gegründeten Deutschen Reich wird es auch als das Alte Reich bezeichnet. Vgl. Klaus Herbers, Helmut Neuhaus, Das Heilige Römische Reich – Schauplätze einer tausendjährigen Geschichte (843–1806). Böhlau-Verlag, Köln-Weimar 2005. Leopold I. (9. Juni 1640–5. Mai 1705) aus dem Hause Habsburg, war von 1658 bis 1705 Kaiser des Heiligen Römischen Reiches sowie König von Ungarn (ab 1655), Böhmen (ab 1656), Kroatien und Slawonien (ab 1657). Vgl. Kerry R. J. Tattersall, Leopold I., Wien 2003. Feldsberg (Valtice), Stadt (CZ).
[a] Über der Adresse ist ein rotes Lacksiegel aufgedrückt.
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