Durchlauchtigster hertzog, etc.
Gnädigster fürst und herr, herr, etc.
Zu unterthänigster bewerkstellung ewer hochfürstlichen durchlaucht gnädigsten befehl habe ich daß vom schellenbergischen verwalter Johann Frantz Pauer, etc., abgefast- und eingeschiktes instructions-project nicht alleine bedachtsamb durchloffen, sondern auch meine wenige meinung (so vil sich derzeith, ehe und bevor mehrere würthschaffts-vorschläge berichtet werden dörfften, thun lassen) ad marginem ohnmaßgebig hinzugesetzet: Zum jährlichen besolt vermeinte ich, genug zu sein, wan ewer hochfürstlich durchlaucht, etc., etc., gedachtem schellenbergischen verwalter jährlich 400 fl., ich verstehe zusambt dem deputat (ohne wein, item haber, hey und stroh auf zwey pfert) / gnädigst auszuwerffen geruhen möchten; anweyllen supponire, daß die cantzelley iura auch etwas austragen, und ihme den bedürfftigen unterhalt an die hant geben werden. Ehe und bevor aber ewer hochfürstlich durchlaucht eines zuverlässigen gegen ihme sich herauß lassen, ist meine ohnmaßgebige meinung an dehnselben zu schreiben, daß er seine verlangende bestallung zusambt dehnen cantzelley gebührnussen zu pappier entwerffe, und ewer hochfürstlich durchlaucht solches zu gnädigsten ersehen deß nächstens einschike.
Die wohnung und keller betreffend wäre meines geringen erachtens fast vorträglicher, das ewer hochfürstlich durchlaucht sich etwaß aigenes der ohrten daselbst erkauffen, alß in hohen wehrt verzinsen lassen möchten, und dises darumben, weyllen die wein in dehnen aigenen kellern / besser gewarttet und man zur zeith noch nit versichert ist, wie balt Vaduz zu Schellenberg fallen dörffte. Wan aber ewer hochfürstlich durchlaucht dises letztern schon vergewissert wären, so dörffte villeicht zu erstbesagten Vaduz sowohl eine wohnung vor den verwalter, alß keller zu haltung der wein schon würklich obhanden sein, oder wenigstens ein gelegener ohrt sich fünden, daß man beedes daselbst mit so geringen unkosten, alß möglich erbawen lassen könne.
Sonsten bedünket mich auch, das die vom verwalter vorgeschlagene neue mehlmühl zu oben ernenten Schellenberg (wann anderst der hierzue ausgesehene ohrt ein genuegsambes gefäll zum wasser, und die erforderlichen mahlgäste hat) einen verständigen baumeister überhaubt angedungen, und der ding- / zettel zu ewer hochfürstlich durchlaucht gnädigsten ratification eingesendet werden möge. Der ich übrigens in untterthänigster submission lebenslang verharre.
Ewer hochfürstlich durchlaucht.
Jägerndorff, den 27. Maii 1699.
Untterthainigister, trew-, gehorsambister knecht.
[...] Ferdinand Zafflus [?], manu propria. /
[Rubrum]
Præsentatum, den 1. Junii 1699.
Cammer burggraf erstattet sein sentiment wegen deß schellenbergischen ambtmanns instruction und salarii.
[Adresse]
Dem durchlauchtigsten fürsten und herrn, herrn Joanni Adamo Andreæ, deß Heyligen Römischen Reichs fürsten, und regirern des haußes Lichtenstein von Nikolspurg, in Schlesien hertzogen zu Troppau und Jägerndorff, rittern deß Goldenen Flüses, der römisch kayserlichen mayesttät würklichen geheimben rath, etc. Ihro durchlaucht, meinem gnädigsten fürsten und herrn, herrn.
Nikolspurg a Feltsperg.[a]
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Johann Adam I. Fürst von Liechtenstein (30. November 1656–18. Juni 1712). Vgl. Constant von Wurzbach, Biographisches Lexikon des Kaiserthums Österreich, Bd. 15, Leon – Lomeni, L. C. Zamarski, Wien 1866, S. 127.
Johann Franz Bauer [Paur] (gest. 1715/16) studierte ab 1670/71 Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau. Als Dr. beider Rechte machte er Karriere als Oberamtmann des Reichsstifts Rottenmünster und ab 1688 in hohenemsischen Diensten. Von 1699 bis 1715 war er fürstlich liechtensteinischer Amtmann und Verwalter der Herrschaft Schellenberg. Ab 1701 veranlasste er den Kauf zweier Brandstätten in Feldkirch und ließ auf diesen das fürstlich liechtensteinische Haus errichten, in welchem er bis zu seinem Tod wohnte. Vgl. Brief an den fürst-liechtensteinischen Buchhalter Nowak betreffend den Nachlass von Johann Franz Paur und das Haus in Feldkirch, Konz., Schloss Judenau 1716 August 3, SL-HA, unfol.; sowie die gesamte Verwaltungskorrespondenz Paurs mit Fürst Johann Adam Andreas von Liechtenstein von 1699 bis 1712, SL-HA 2609, 2010, 2611; Karlheinz Burmeister, Johann Franz Bauer, In: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein, Projektleiter: Arthur Brunhart; Red.: Fabian Frommelt ...[ et al.], Zürich 2013, Bd. 1, S. 72.
Heiliges Römisches Reich war die offizielle Bezeichnung für den kaiserlichen Herrschaftsbereich vom Mittelalter bis zum Jahre 1806. Der Name des Reiches leitet sich vom Anspruch der mittelalterlichen Herrscher ab, die Tradition des antiken Römischen Reiches fortzusetzen und die Herrschaft als Gottes Heiligen Willen im christlichen Sinne zu legitimieren. Zur Unterscheidung vom 1871 gegründeten Deutschen Reich wird es auch als das Alte Reich bezeichnet. Vgl. Klaus Herbers, Helmut Neuhaus, Das Heilige Römische Reich – Schauplätze einer tausendjährigen Geschichte (843–1806). Böhlau-Verlag, Köln-Weimar 2005.
Leopold I. (9. Juni 1640–5. Mai 1705) aus dem Hause Habsburg, war von 1658 bis 1705 Kaiser des Heiligen Römischen Reiches sowie König von Ungarn (ab 1655), Böhmen (ab 1656), Kroatien und Slawonien (ab 1657). Vgl. Kerry R. J. Tattersall, Leopold I., Wien 2003.
Feldsberg (Valtice), Stadt (CZ).
[a]Über der Adresse ist ein rotes Lacksiegel aufgedrückt.