Maschinenschriftliches Schreiben von Hermann von Hampe, Leiter der Hofkanzlei, an Landesverweser Leopold von Imhof [1]
6.11.1915, Wien
Euer Hochwohlgeboren!
Hochverehrter Herr Landesverweser!
Gleichzeitig mit diesem Schreiben erhalten Herr Landesverweser mit Z. 12497 eine heute von dem k.k. Finanz-Ministerium eingelangte Zuschrift, [2] in welcher die von der fürstlichen Regierung erlassenen Ausfuhr-Verbote als gegen den Zoll- und Steuer-Vertrag mit Österreich vom 23. Dezember 1876 [3] verstossend beanständet – insbesondere aber der dringende Wunsch ausgesprochen wird, dass die mit den dortämtlichen Verordnungen vom 26. Mai und 5. August d.J. erlassenen Verbote der Ausfuhr von Vieh und Fleisch gegenüber Österreich [4] behoben werden.
Obwohl schon in dem Einbegleitschreiben der Hofkanzlei [5] tunlichste Rücksicht empfohlen wird, kann ich doch nicht umhin, noch insbesondere Euer Hochwohlgeboren zu bitten, nur ja jeder Gefahr einer Kündigung des Zoll- und Steuervertrages vom 23. Dezember 1876 in der vorsichtigsten Weise aus dem Wege zu gehen und jeden Streit hierüber zu vermeiden.
Berühren Sie die Rechtsfrage gar nicht – obgleich es zweifellos ist, dass ein Weltkrieg kein Standpunkt ist, von welchem aus ein Vertrag ausgelegt werden kann und darf – und erfüllen Sie den Wunsch des Ministeriums, die Ausfuhrs-Verbote von Vieh und Fleisch gegenüber Österreich zu beheben. [6]
Genehmigen Euer Hochwohlgeboren den erneuerten Ausdruck vorzüglichster Hochachtung, womit ich verbleibe
Euer Hochwohlgeboren
ergebenster:
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[1] LI LA SF 13/1915/3851 ad 304. Aktenzeichen: ad No. 12.497.
[2] LI LA SF 13/1915/3851 ad 304, k.k. Finanzministerium an Hofkanzlei, 2.11.1915.
[3] Vertrag zwischen Seiner Majestät dem Kaiser von Österreich und apostolischen König von Ungarn und Seiner Durchlaucht dem souverainen Fürsten von Liechtenstein über die Fortsetzung des durch den Vertrag vom 5. Juni 1852 gegründeten Österreichisch-Liechtenstein'schen Zoll- und Steuervereines vom 2.12.1876 (LGBl. 1876 Nr. 3).
[4] Verordnung vom 26.5.1915 betreffend das Verbot der Ausfuhr von Vieh und Fleisch, LGBl. 1915 Nr. 9; Verordnung vom 5.8.1915 betreffend die Ergänzung der Bestimmungen über die Vieh- und Fleischausfuhr, LGBl. 1915 Nr. 11.
[5] LI LA SF 13/1915/3851 ad 304, Hofkanzlei an Imhof, 6.11.1915.
[6] Imhof lehnte mit Schreiben vom 10.11.1915 (LI LA SF 13/1915/3851 ad 304, Imhof an Hampe, 10.11.1915) die Aufhebung des Ausfuhrverbots ab und kündigte einen ausführlichen Bericht an. Vgl. LI LA SF 13/1915/3851 ad 304, Imhof an Hofkanzlei, 9.11.1915.