Maschinenschriftliches Schreiben der Regierung, gez. Landesverweser Leopold von Imhof, an die k.u.k. Zensurstelle Feldkirch [1]
29.10.1917
Wie aus den nunmehr einlangenden Poststücken zu ersehen ist, wurde eine Reihe an die fürstl. Regierung gerichteter amtlicher Zuschriften österreichischer, deutscher und schweizerischer Behörden und Anstalten zurückgehalten und der Zensur unterzogen, wodurch der zeitgerechten Erledigung verschiedener wichtiger Verwaltungs- und Justizangelegenheiten schwerer Abbruch getan wurde.
Indem die fürstl. Regierung gegen diesen, gegen die Rechte eines neutralen Staates verstossenden Vorgang hiemit Vorstellung erhebt, beehrt sich dieselbe an die k.u.k. Zensurstelle gleichzeitig das Ersuchen zu stellen, künftighin der rechtzeitigen Abfertigung der für die fürstl. Regierung bestimmten amtlichen Zuschriften kein Hindernis in den Weg zu legen und dieselben nicht der Eröffnung zu unterziehen.
Die fürstl. Regierung erbittet eine Mitteilung darüber, ob die k.u.k. Zensurstelle diesem Ersuchen zu entsprechen in der Lage ist, um nötigenfalls im Gegenstande die weiteren Schritte einzuleiten.
______________
[1] LI LA SF 01/1917/074. Aktenzeichen: 4257/Regierung. Ein handschriftliches Konzept des Schreibens unter LI LA SF 01/1917/072. Auf dem Bogen die weitere Korrespondenz in dieser Sache: Das Schreiben der Regierung traf am 1.11.1917 unter dem Aktenzeichen 2162 bei der Zensurstelle ein. Diese forderte die Regierung mit Schreiben vom 5.11.1917 auf, "eventuell zensurierte Kouverts geneigtest anhergelangen lassen zu wollen". Auf diese Aufforderung stellte die Regierung der Zensurstelle am 10.11.1917 die noch vorhandenen Couverts sowie einen Auszug aus dem Einlaufprotokoll zu. Am 13.11.1917 teilte die Zensurstelle Landesverweser Imhof mit, die fraglichen Briefe seien nicht zensuriert worden und versprach, Briefe an die Regierung sofort nach Einlangen weiterzuleiten (LI LA SF 01/1917/074, k.u.k. Zensurstelle an Imhof, 13.11.1917). Schliesslich verdankte Imhof diese Mitteilung mit Schreiben vom 2.12.1917.