Fürstlicher Erlass betr. Organisation des Hohenzollern-Liechtensteinischen leichten Bataillons [1]
vom 10. April 1843
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[1] LI LA V 012/1843/01, durch Hofkanzlei beglaubigte Abschrift vom 5. Mai 1843. Textwiedergabe nach: Rupert Quaderer: „… wird das Contingent als das Unglück des Landes angesehen". In: JBL 1990, S. 265-267. Von R. Quaderer wird das Dokument als Vertrag bezeichnet, tatsächlich wird darin jedoch nicht Bezug auf eine Übereinkunft mit den Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen und Hohenzollern-Hechingen genommen. Der Entwurf dieses Organistaionserlasses stammte von Oberstleutnant von Niedermayr, dem Fürst Alois jedoch nur dort folgte, wo nicht in Rechte des Fürsten eingegriffen wurde.