Gesetz betr. die Erhebung einer ausserordentlichen Krisenabgabe (Krisensteuer) und Lohnkürzungen beim Landespersonal (Finanzgesetz für 1935)
In den Sitzungen vom 21. und 22. Dezember 1934 werden die Einführung einer Krisensteuer und die Lohnkürzungen beim Landespersonal eingehend diskutiert und vorbereitet. Es werden weder Beschlüsse gefasst, noch ein Protokoll geführt.
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