Protokoll der Landtagssitzung vom 23. März 1933
Das Protokoll wird verlesen und genehmigt.
Gesetz über den Schutz der Natur (Naturschutzgesetz)
Der Gesetzesentwurf wird nach erster und zweiter Lesung Lesung einstimmig angenommen. Auf Wunsch des Historischen Vereins werden historisch bedeutende Orte, besonders Höhlen unter die schutzwürdigen Naturgebilde aufgenommen (Art. 3).
Gesetz betr. die Erlassung neuer Bestimmungen über den Verkehr auf öffentlichen Strassen und Wegen (Strassenverkehrsordnung)
Die Regierungsvorlage, welche die Übernahme des schweizerischen Bundesgesetzes vom 15. März 1932 über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr sowie der Vollziehungsverordnung vom 25. November 1932 einschliesslich der Novellen vorsieht und die erforderlichen Einführungs- und Anpassungsbestimmungen enthält, wird nach erster und zweiter Lesung einstimmig angenommen.
Reorganisation der Landesschule Vaduz
Aufgrund gestiegener Schülerzahlen wurde mit Banzer Gebhard, Eschen, eine dritte Lehrkraft angestellt. Der Landtag genehmigt einstimmig die jährlich Mehrausgabe von 3'000 bis 4'000 Franken.
Errichtung einer zweiten Klasse in der Schule von Nendeln
Die Schülerzahl erfordert die Zweiteilung der Klasse und die Anstellung einer zweiten Lehrkraft. Die damit verbundene Mehrauslage von 2'000 bis 3'000 Franken wird vom Landtag einstimmig genhmigt.
Subventionsgesuch des liechtensteinischen Arbeiterverbandes, Triesen, für die Ausarbeitung eines Arbeiterschutzgesetzes
Das Gesuch wird vom Landtag abgewiesen.
Liquidation der Kronenabteilung der Sparkasse für das Fürstentum Liechtenstein
Der Landtag stimmt einhellig dem Antrag der Finanzkommission zu, wonach die Werte aus den Kronenbeständen nach prozentueller Umrechnung zu ca. 1,5 % an alle Einleger zu verteilen sind, und beauftragt die Regierung, ein diesbezügliches Gesetz auszuarbeiten.
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